Hallo ich hätte da mal eine Frage.Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen.
1.in meiner Nebenkosten Aufstellung steht nix davon drin das ich Grundsteuer zahlen muss.Alle Punkte wie z.B. müll,schornsteinfeger usw. sind einzelnt aufgeführt.
2.wir wohnen nun 4 Jahre in unserer wohnung und der Vermieter hat 3 jahre selber die abrechnung gemacht.dort mussten wir nie Grundsteuer zahlen.
3.Dieses Jahr hatte er wohl keine Lust mehr und hat die Abrechnung Firma ista machen lassen.
und urplötzlich mussten wir über 200 € Grundsteuer bezahlen.
5.nun meine Frage:Wenn 3 jahre lang keine Grundsteuer bezahlt werden musste und dieses in der Nebenkostenauflistung des Mietvertrages auch nicht steht,kann der Vermieter plötzlich nach 4 Jahren damit anfangen?
über Antwort würde ich mich freuen.
Grundsteuer ???
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labraduddel -
15. Mai 2011 um 18:00 -
Erledigt
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Um hier eine korrekte Antwort geben zu können, müsste man den Mietvertrag komplett kennen. Tatsache ist nämlich, dass die Grundsteuer genau so wie die Hausversicherungen zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören. Also kommt es hier auf den kompletten Wortlaut des Mietvertrages an.
Welche kosten umgelegt werden können, lesen Sie hier:
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erstmal danke für die antwort...was mich ja nunmal verwundert warum 3 jahre keine grundsteuer gefordert wurde und nach 4 jahre plötzlich doch......zum mietvertrag:Ist ein Standart vertrag den mann in jedem laden kaufen kann.Die nebenkosten hat der vermieter mit schreibmaschiene selber aufgesetzt.
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Und meine Frage wurde noch nicht beantwortet:
Um hier eine korrekte Antwort geben zu können, müsste man den Mietvertrag komplett kennen
Aber was ich Ihnen aber auf jeden Fall sagen kann ist folgendes: Die Kosten für die Erfassung der Heizkosten sind umlegbar auf die Heizkostenabrechnung, müssen also vom Mieter getragen werden. Sollten aber weitere Kosten für die Erstellung der kompletten Abrechnung entstanden sein, sind dies Verwaltungskosten und die muss der Vermieter bezahlen.
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Wie schon gesagt, kann die Grundsteuer auf den Mieter laut Betriebskostenverordnung umgelegt werden. Da der Wortlaut zur Nebenkostenabrechnung hier nicht vorliegt, kann auch keine vernünftige Antwort gegeben werden. Ein sogenanntes "Gewohnheitsrecht" können Sie daraus aber nicht ableiten, den der Vermieter ist nicht verpflichtet diese Kosten auf Sie umzulegen. Wenn er das bisher selbst übernommen hat, sollten Sie im Stillen dankbar sein.
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Ich denke, dass das Problem des Fragestellers sich nicht um die Grundsteuer an sich dreht, sondern darum, ob diese erhobene Steuer im Rahmen der Betriebskostenabrechnung vom Vermieter umgelegt werden darf.
Da helfen auch keine schlauen Bücher, sondern nur der geschulte Blick in den Mietvertrag.
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