Fragen zu unserem ersten Mietvertrag

  • Hallo,

    meine Freundin und ich ziehen in unsere erste gemeinsame Wohnung und haben vom Vermieter den Mietvertrag bekommen (und ihn zur Durchsicht mitgenommen). Es scheint ein Standard-Vertrag mit ein paar Änderungen zu sein, dazu habe ich ein paar Fragen:

    1. In der Wohnung befindet sich bereits eine EBK, die wir benutzen. Im Vertrag soll nun stehen, dass wir die Elektrogeräte ersetzen, wenn sie während der Mietdauer kaputt gehen. Ist das rechtens? Wir werden noch fragen wie alt die Geräte schon sind, aber die neuesten sind es sicher nicht mehr. Es könnte also jederzeit passieren, dass allein auf Grund des Alters etwas daran kaputt geht. Wie könnte man sich dahingehend absichern?

    2. Im Bad ist die Badewanne (inkl. Dusche) nur bis etwa Augenhöhe gefließt, danach folgen Tapeten. Ich passe beim Duschen natürlich auf aber kann nicht dafür garantieren, dass keinerlei Feuchtigkeit in die Tapeten geht. Wer haftet, falls es zu Schäden auf Grund der Feuchtigkeit kommt (selbstverständlich achten wir auf ausreichend Belüftung)


    Ich habe den Mietvertrag mal hochgeladen und würde mich freuen, wenn jemand mal grob drüberschauen könnte (insbesonder die letzte Seite mit den Bemerkungen)

    Dropbox - Photos - Simplify your life

    Was sollten wir noch beachten?

    Viele Grüße und Danke!

  • Vergessen Sie die Wohnung und den Vertrag. Hier sind zu viele Dinge, die nicht mehr gültig sind und deshalb für Streit sorgen werden.

    1. Die Küche ist mitvermietet, also muss auch der Vermieter für Ersatz sorgen.

    2. Die Klausel bei den Renovierungen sind schon lange nicht mehr gültig, das hat der Vermieter scheinbar verpennt.

    Darum Finger weg und eine andere Wohnung suchen und wieder hier nachfragen.

    Lesen Sie sich die Informationen zum Mietvertrag in diesem Link in Ruhe durch: Deutscher Mieterbund e.V.: Mietvertrag

    Und wie ein korrekter Mietvertrag auszusehen hat, finden Sie hier: http://asset1.strcdn.de/media/pdf/wohnungs-mietvertrag.pdf

  • Vergessen Sie die Wohnung und den Vertrag. Hier sind zu viele Dinge, die nicht mehr gültig sind und deshalb für Streit sorgen werden.
    Und wenn man den Mietvertrag entsprechend anpasst? Die Wohnung an sich gefällt und eigentlich gut, die Vermieter scheinen auch recht nett zu sein. Es geht ja nur darum, dass wir uns auf jeden Fall absichern wollen. Kann auch sein dass der Vermieter (älterer Herr) nur nicht auf dem aktuellen Stand ist, was Mietverträge angeht.
    1. Die Küche ist mitvermietet, also muss auch der Vermieter für Ersatz sorgen.
    Gibt es dazu ein Urteil? Oder sollten wir das nochmal im Vertrag vermerken?

    2. Die Klausel bei den Renovierungen sind schon lange nicht mehr gültig, das hat der Vermieter scheinbar verpennt.
    Welche Klausel meinen Sie genau? Das mit dem fachmännisches Streichen?
    Darum Finger weg und eine andere Wohnung suchen und wieder hier nachfragen.

    Lesen Sie sich die Informationen zum Mietvertrag in diesem Link in Ruhe durch: Deutscher Mieterbund e.V.: Mietvertrag

    Und wie ein korrekter Mietvertrag auszusehen hat, finden Sie hier: http://asset1.strcdn.de/media/pdf/wohnungs-mietvertrag.pdf

    Werde mir den von Ihnen geposteten Mietvertrag mal ausführlich durchlesen. Wie gesagt, wir würden uns jetzt ungern noch eine andere Wohnung suchen (ist in Stuttgart nicht ganz leicht)

    Vielen Dank!

  • Hallo Mark8839,
    wie ich vermute sind die Aenderungen im Ihren Mietvertrag von "Hand" erfolgt. Und somit Individual Klauseln, die Ihre Gueltigkeit haben koennten. Da auch von beiden Seiten der Vertrag unterschrieben wurde oder hoffentlich erst noch unterschrieben wird. Deshalb das Alter der Kueche incl. Kuechengeraete im Mietvertag notieren und bestaetigen lassen. Das hat den Vorteil, falls Sie die defekten Geraete ersetzen muessten, dass Sie dann nur den Restwert zu zahlen haetten.
    Tipp. Besorgen Sie sich andere passende Geraete und tauschen Sie diese aus. Sie sollten aber nach Auszug aus der Wohnung dann wieder die "originalen" Geraete einbauen und den Vermieter wieder geben.

    Zu Nr.2. Wenn durch Sie die Wohnung einen Schaden bekommt dann haften Sie dafuer ( Obhutspflicht des Mieters ). In Bezug auf das Bad, sollten sie eventuell einen Duschvorhang oder eine wasserfeste, -abweichenden Fabe, Tapete anbringen ( Tipp im Baumarkt ). Damit wird die Gefahr von Feuchtigkeit und event. Schimmel reduziert. Ganz wichtig ist es besonders im Winter trotz Kaelte ausreichend lueften.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (17. Mai 2011 um 20:41)

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