Beiträge von Mark8839

    Vergessen Sie die Wohnung und den Vertrag. Hier sind zu viele Dinge, die nicht mehr gültig sind und deshalb für Streit sorgen werden.
    Und wenn man den Mietvertrag entsprechend anpasst? Die Wohnung an sich gefällt und eigentlich gut, die Vermieter scheinen auch recht nett zu sein. Es geht ja nur darum, dass wir uns auf jeden Fall absichern wollen. Kann auch sein dass der Vermieter (älterer Herr) nur nicht auf dem aktuellen Stand ist, was Mietverträge angeht.
    1. Die Küche ist mitvermietet, also muss auch der Vermieter für Ersatz sorgen.
    Gibt es dazu ein Urteil? Oder sollten wir das nochmal im Vertrag vermerken?

    2. Die Klausel bei den Renovierungen sind schon lange nicht mehr gültig, das hat der Vermieter scheinbar verpennt.
    Welche Klausel meinen Sie genau? Das mit dem fachmännisches Streichen?
    Darum Finger weg und eine andere Wohnung suchen und wieder hier nachfragen.

    Lesen Sie sich die Informationen zum Mietvertrag in diesem Link in Ruhe durch: Deutscher Mieterbund e.V.: Mietvertrag

    Und wie ein korrekter Mietvertrag auszusehen hat, finden Sie hier: http://asset1.strcdn.de/media/pdf/wohnungs-mietvertrag.pdf

    Werde mir den von Ihnen geposteten Mietvertrag mal ausführlich durchlesen. Wie gesagt, wir würden uns jetzt ungern noch eine andere Wohnung suchen (ist in Stuttgart nicht ganz leicht)

    Vielen Dank!

    Hallo,

    meine Freundin und ich ziehen in unsere erste gemeinsame Wohnung und haben vom Vermieter den Mietvertrag bekommen (und ihn zur Durchsicht mitgenommen). Es scheint ein Standard-Vertrag mit ein paar Änderungen zu sein, dazu habe ich ein paar Fragen:

    1. In der Wohnung befindet sich bereits eine EBK, die wir benutzen. Im Vertrag soll nun stehen, dass wir die Elektrogeräte ersetzen, wenn sie während der Mietdauer kaputt gehen. Ist das rechtens? Wir werden noch fragen wie alt die Geräte schon sind, aber die neuesten sind es sicher nicht mehr. Es könnte also jederzeit passieren, dass allein auf Grund des Alters etwas daran kaputt geht. Wie könnte man sich dahingehend absichern?

    2. Im Bad ist die Badewanne (inkl. Dusche) nur bis etwa Augenhöhe gefließt, danach folgen Tapeten. Ich passe beim Duschen natürlich auf aber kann nicht dafür garantieren, dass keinerlei Feuchtigkeit in die Tapeten geht. Wer haftet, falls es zu Schäden auf Grund der Feuchtigkeit kommt (selbstverständlich achten wir auf ausreichend Belüftung)


    Ich habe den Mietvertrag mal hochgeladen und würde mich freuen, wenn jemand mal grob drüberschauen könnte (insbesonder die letzte Seite mit den Bemerkungen)

    Dropbox - Photos - Simplify your life

    Was sollten wir noch beachten?

    Viele Grüße und Danke!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!