Hallo zusammen,
ich bin momentan dabei meine erste Wohnung zu mieten. Der Mietvertrag liegt vor, doch ein Absatz macht mich stutzig:
„Will der Mieter Einrichtungen, mit denen er die Räume versehen hat, bei Beendigung des Mietverhältnisses wegnehmen, hat er sie zunächst dem Vermieter zur Übernahme anzubieten. Wenn der Vermieter die Einrichtungen übernehmen will, hat er dem Mieter eine angemessene Entschädigung gem. Paragraph 552 Abs. 1 BGB zu zahlen. Macht der Vermieter von diesem Recht keinen Gebrauch und nimmt der Mieter die Einrichtung weg, so ist der Mieter zur Wiederherstellung der ursprünglichen Zustandes verpflichtet.“
Wenn ich mir jetzt also ein schickes Designer-Sofa kaufe und dann den Mietvertrag irgendwann kündige, hat der Vermieter dann das Recht zu sagen „Schickes Sofa, behalte ich. Hier haste eine angemessene Entschädigung.“? Oder gilt das für Küchen, Bäder, etc?
Ist sowas üblich?