Spülmaschine defekt - wer zahlt

  • Guten Tag liebe Leute.


    Ich bin Vermieter und vermiete eine Wohnung an Studenten.

    Habe von den jetzt eine Nachricht bekommen , wo sie sagen , dass die Spülmaschine defekt.

    Sie wollen das ich die Kosten übernehme.

    Im Vertrag habe ich geschrieben, dass die Küche kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

    Muss ich jetzt wirklich die Spülmaschine reparieren Bzw eine neue kaufen ?

    Lg Cihan

  • Die bloße Leihe schließt die Pflicht zur Erhaltung der Sache nicht vollständig aus. Nach § 601 BGB hat der Entleiher (hier Mieter) die gewönhlichen Erhaltungskosten zu tragen, dass umfasst keine Reparaturen.

    Dies ist aber abdingbar, so dass sich der Verleiher von solchen Pflichten zur Reparatur befreien kann. Ist die Frage, ob dies auch gemacht worden ist.

  • Die bloße Leihe schließt die Pflicht zur Erhaltung der Sache nicht vollständig aus

    Doch die Leihe kann gemäß §604 III BGB kurzfristig gekündigt werden, wodurch dann die Pflicht auch wieder entfällt. Oder sehe ich das falsch?

  • Doch die Leihe kann gemäß §604 III BGB kurzfristig gekündigt werden

    Würde ich nicht so beurteilen. Vielmehr liegt in meinen Augen durch die Aufnahme in den Mietvertrag eine Zeitvereinbarung nach § 604 I BGB vor, nämlich während der Mietzeit. Selbst wenn man das ablehnen sollte, würde ich auf Absatz zwei zurückgreifen, nämlich den Gebrauch der Sache, bei einer EBK liegt dieser ja in der Nutzung der Küche und die hält auch solange an, wie man die Wohnung insgesamt nutzen kann.

  • Das würde dann bedeuten, dass du die Spülmaschine reparieren lassen musst oder eine andere besorgen. Es muss aber keine neue sein, kann auch eine andere gebrauchte sein. Vorausgesetzt es ergibt sich nicht aus dem Vertrag, dass der Mieter selber für Instandsetzung aufkommen muss.

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