Grundschule mit Hausmeister Wohnung

  • Hallo Freunde,

    Ich habe folgendes Problem.

    Ich habe eine alte Grundschule mit einer Hausmeisterwohnung von der Stadt abgekauft. Wir möchten die Grundschule in Service Wohnung umbauen und deshalb müssen wir die Schule mit der Hausmeisterwohnung kernsanieren.

    Der Hausmeister ist seit 35 Jahren der Mieter. Seitens der Stadt wurde er öfters informiert, dass der Gebäude verkauft und kernsaniert wird. Bin persönlich zu Mieter gegangen, um mich vorzustellen und mein Vorhaben zur erklären und das ich demnächst unsern Mietvertrag kündigen muss.

    Nach unsern Gespräch ist er wohl zu seinem Rechtsanwalt gegangen und etwas anderes geschildert. Ich hätte wohl gesagt das ich Luxus Sanierung Durchführen lassen möchte und das er ausziehen muss. Er möchte keine Sanierung und daher möchte er nicht ausziehe. Ich habe in meinem Kündigungsschreiben die Situation erneut geschildert und ihn mit seiner Frau Kündigungsfrist von 12 Monate gegeben.

    Kann er darauf bestehen nicht auszuziehen?

    War es falsch von mir mich persönlich vorzustellen ?

    Lg

    Einmal editiert, zuletzt von Altan79 (4. Juni 2020 um 15:52)

  • Wenn der Mieter nicht ausziehen möchte, bleibt dir nur der Weg über eine Räumungsklage. Dabei wird geprüft, ob dein dargelegtes Interesse größer ist als das Interesse des Mieters, dort wohnen zu bleiben.

    Hast du dich im Vorfeld der Kündigung (oder besser bereits vor dem Kauf) anwaltlich beraten lassen? Solche Kündigungen sind sehr schwierig, schon für Profis. Ohne Anwalt sehe ich da kaum Chancen.

    Meine eigene Erfahrungen mit einer solchen Kündigung ist nur der Weg über Geld, sehr viel Geld. Wir reden da über 5-stellige Summen, die keine 1 davor haben. Und da wurde bereits die Kündigung von Anfang an von Profis (=Anwälte) gemacht.

  • Guten Morgen,

    2000 Quadratmeter Nutzfläche sollen zu Wohnfläche saniert werden. Ohne dem Hausmeisterwohnung zu kündigen ist es schwierig weil in seinem Gartenbereich die neue Eingang für die Wohnungen entstehen. Ist das nicht ein Grund um verwertungskündigung auszusprechen ?

    Bis jetzt hat er alles auf Kosten vom Stadt günstig gelebt. Zwar hat er Mini Miete bezahlt aber neben Kosten wurden pauschal gerechnet weil die Leitungen mit der alten schule verbunden sind. Sogar eine Riesen Plastik Pool hat er aufgestellt und mit Warmwasser aufgefüllt habe ich zufällig gesehen durch Dampf.

    Lg

  • Hallo,

    eine pauschale Beantwortung ist gar nicht möglich. Hier bleibt nur eine Prüfung unter Sichtung des Mietvertrages und der Kündigung. Nur so kann überhaupt beurteilt werden, ob die Begründung ausreichend ist usw. Natürlich klingt hier eine Verwertungskündigung plausibel und möglich. Aber es gibt zu viele Fallstricke. Wie hat der zuständige Amtsrichter bisher in solchen Fällen entschieden? Darauf kommt es durchaus an.

    Wahrscheinlich ist es sogar finanziell und zeitlich gesehen am sinnvollsten eine Feststellungsklage über die Wirksamkeit der Kündigung anzustreben, damit bei einer unwirksamen Kündigung nicht erneut eine 12 Monatsfrist anfängt zu laufen. Am Besten und einfachsten ist hier wahrscheinlich in der Tat ein Aufhebungsvertrag mit einer finanziellen Abfindung.

    Zwar hat er Mini Miete bezahlt aber neben Kosten wurden pauschal gerechnet weil die Leitungen mit der alten schule verbunden sind.

    Das konntest du ja bereits bei den Verhandlungen mit der Stadt erfahren, daher ist das keine Argumentationsbasis.

  • Hallo Altan,

    ich würde zunächst den Vertrag nochmal genau prüfen (evtl mit Beratung durch einen Anwalt). Denn bei der Wohnung hatte es sich doch um eine Dienstwohnung gehandelt, die der Mieter während seiner Tätigkeit als Hausmeister bewohnt hatte. Es könnte im Vertrag vielleicht eine Vereinbarung enthalten sein, durch die der Vertrag bei Wegfall der Tätigkeit gekündigt werden kann.

    Eine Kündigung wegen wirtschftlicher Verwertung ist grundsätzlich möglich, denn das sieht das Gesetz in §573 II 3 BGB vor. Und auch ein umfassender Umbau gehört dazu. Jedoch sind die jurstischen Anforderungen an diese Rechtsnorm sehr hoch. Denn es genügt nicht, dass man plant, einen Umbau zu machen, und es genügt auch nicht, dass man durch den Umbau wirtschaftlich besser gestellt ist. Sondern vielmehr ist es erforderlich, genauestens nachzuweisen, dass man ohne dem Umbau wesentliche wirtschftliche Nachteile oder Verluste hat. Das muss sehr gut geplant werden, im Zweifel zusammen mit einem Anwalt.

    Wenn es nur allein um den Garten geht, um dort Zugänge zu Wohnungen zu schaffen, und ansonsten die Wohnung bestehen bleiben könnte, dann könnte man die Möglichkeit einer Teilkündigung nach §573b BGB prüfen. Danach ist die Teilkündigung von Nebenbereichen, die nicht zur Wohnfläche selbst gehören möglich, wenn dafür neuer Wohnraun entstehen soll.

    Ich habe in meinem Kündigungsschreiben die Situation erneut geschildert

    Ich kann dir nicht beantworten, ob deine Kündigung im Sinne des Gesetzes wirksam ist. Denn die Kündigung steht und fällt mit dem genannten Grund und der Erläuterung in Ergänzung zu dem Grund. Aber vielleicht hast du mit meinen Informationen eine kleine Ahnung davon bekommen, dir diese Frage selber zu beantworten. Im Zweifel solltest du einen Anwalt hinzu ziehen. Denn du möchtest ja, dass deine Vorgehensweise wenn nötig auch vor einem Gericht Bestand hätte.

  • Mietvertrag

    Ich bedanke mich herzlich.

    Habe einen Link mit Mietvertrag eingefügt.

    Lg


    Sorry

    Hoffe das geht

    [Link entfernt, Externe Datenquellen nicht erlaubt]

    Lg

    2 Mal editiert, zuletzt von Fruggel (6. Juni 2020 um 15:14) aus folgendem Grund: Verlinkung entfernt. Externe Datenquellen nicht erlaubt.

  • Wie bereits geschrieben sind externe Datenquellen generell nicht als Verlinkung erlaubt. Daran ändert sich auch nichts, wenn du einen anderen Server verwendest. Nur das Hochladen hier im Forum ist möglich. Bitte um Beachtung.

    Davon abgesehen nützt der Vertrag hier nicht so viel. Denn dieser zeigt ja nur einen kleinen Aspekt deines Anliegens. Wenn du mit den gegebenen Informationen nicht weiter kommst, dann wende dich bitte an einen Rechtsanwalt!

    Du möchtest doch sicherlich Rechtssicherheit haben. Und das kann nur ein Anwalt leisten. Niemand ist hier bereit, eine Vorgehensweise vorzugeben, mit der du dann vielleicht bei Gericht scheiterst. Davon hätte niemand etwas gewonnen, am wenigsten du.

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