Behebung von Mängeln zum Vertragsende

  • Hallo zusammen,

    Ich belebe diese Diskussion wieder um nicht ein neues Thema zu erstellen.

    Laut Mietvertrag haben wir unsere Wohnung unrennoviert uebernommen und der Garten ist Teil der Mietsache.

    Es gibt keine weiteren speziellen Regelungen im Mietvertag.

    Wir werden Ende Juli diesen Jahres ausziehen und haben mit den Vermietern bereits eine Begutachtung durchgefuehrt.

    Dabei wurden ein paar Kleinigkeiten gefunden, groesstenteils im Garten und Aussenbereich, die ich nun beseitigen soll.

    Die Liste enthaelt unter anderem die Aufgruenung des Rasens und das Ersetzen eines Fliegengitters und der beiden Sonnensegel, welche wir gebraucht von den Vermietern uebernommen haben.

    Auf einem aehnlichen Level gibt es einige weitere Maengel im Gartenbereich, von denen die Vermieter noch keine Kenntnis haben.

    Nun meine Frage(n):

    (1) Ist die Forderung der Vermieter rechtens, d.h. werden diese von der Kaution abgezogen wenn ich die Forderungen nicht erfuelle?

    (2) Ist es sinnvoll die mir bekannten Maengel zu melden oder zu beseitigen, oder spielt es keine Rolle weil sie nicht eingefordert werden koennen?


    Vielen Dank fuer eure Unterstuetzung!

    Oliver

  • und der beiden Sonnensegel, welche wir gebraucht von den Vermietern uebernommen haben.

    Wenn diese Sonnensegel von den Vormietern angeschafft und dann in euren Besitz übergingen hat der Vermieter kein Anrecht daran, denn sie sind euer Eigentum. Mängel an der Mietsache musst du auf jeden Fall melden, dazu bist du sogar verpflichtet.

  • Hallo Oliver,

    Dabei wurden ein paar Kleinigkeiten gefunden, groesstenteils im Garten und Aussenbereich, die ich nun beseitigen soll.

    Zunächst ein paar allgemeine Infos zum Thema Gartenarbeiten. Grundsätzlich ist der Vermieter für die Gartenpflege verantwortlich. Es ist erlaubt, diese Pflicht auf den Mieter zu übertragen, aber das erfordert eine vertragliche Vereinbarung. In dieser Vereinbarung kann genauer definiert werden, welche Aufgaben das umfasst. Ist aber nichts definiert worden, beinhaltet die Pflege nur gewohnliche Arbeiten wie etwa Rasen mähen. Den Rasen aufzufrischen hingegen ist dann eher eine Intandhaltung, für die ein Vermieter immer verantwortlich ist, denn das macht man nicht regelmäßig wiederkehrend.

    d.h. werden diese von der Kaution abgezogen wenn ich die Forderungen nicht erfuelle?

    Um etwas von der Kaution abziehen zu können, ist es erst mal Voraussetzung, dass du überhaupt die Pflicht hast, die Aufgaben zu erfüllen. Wenn aber doch im Vertrag nichts vereinbart ist, wird es der Vermieter sehr sehr schwer haben, eine solche Pflicht sachlich zu begründen.

    welche wir gebraucht von den Vermietern uebernommen haben

    Du meinst vermutlich Vormieter, nicht Vermieter. Wenn ja, dann ist es euer Eigentum. Das heißt, der Vermieter kann allenfalls verlangen, dass die Dinge entfernt werden.

    Auf einem aehnlichen Level gibt es einige weitere Maengel im Gartenbereich

    Wenn du von "ähnlichem Level" sprichst, dann meinst du vermutlich keine wirklichen Beschädigungen, sondern eher Abnutzungen/Verschlechterung durch normale Benutzung der Mietsache. Und so etwas muss man nicht melden, sondern eher was man als Beschädigung ansehen kann, die repariert werden muss.

    Es lässt sich nicht allgemein sagen, es kommt auf jede einzelne Sache an, was genau kaputt ist und wodurch.

  • Danke fuer eure schnellen Antworten!

    Entschuldigt die Verwirrung: wir sind die ersten Mieter in dieser Wohnung, dh wir haben tatsaechlich ein paar Dinge von den Vermietern uebernommen, inkl. der Sonnensegel. Aendert das etwas an den Aussagen, zB gehen die ueberlassenen Gegenstaende "in meinen Besitz" ueber, wenn sie nicht explizit vertraglich aufgefuehrt werden?

    (Nicht, dass ich alles mitnehmen moechte...)

    Eine weitere Frage: koennt ihr mir kurz beschreiben (oder einen Link angeben) wie man vorgehen sollte wenn die Kaution nicht ordentlich reduziert wird?

  • gehen die ueberlassenen Gegenstaende "in meinen Besitz" ueber

    Diese Frage lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Es könnte vielleicht eine Schenkung im Sinne des §516 BGB gewesen sein, muss es aber nicht. Dabei kommt es auf einige Details an.

    Wie dem auch sei, ich würde eher dazu tendieren, dass der Vermieter es nicht als Schenkung verstanden hatte. Denn das würde sich damit widersprechen, dass er jetzt verlangt, dass ihr die Sachen ersetzen sollt. Das passt nicht zusammen.

    Ich bin aufgrund deiner Schilderung ziemlich sicher, dass der Vermieter einen Versuch unternimmt, neue Sachen von euch bezahlt zu bekommen. Aber das funktioniert niemals, sofern wir über eine Abnutzung durch normalen Gebrauch einer Sache sprechen (schuldhafte Beschädigung ist ein anderes Thema).

    wie man vorgehen sollte wenn die Kaution nicht ordentlich reduziert wird?

    Es beginnt damit, dass der Vermieter darlegen muss, warum er etwas von der Kaution abzieht und er muss auch den Betrag begründen, z.b. durch einen Kostenvoranschlag. Solange er eine solche Abrechnung nicht vorweist, kann er nichts abziehen. Denn ihr braucht diese Informationen, um beurteilen zu können, ob der Abzug berechtigt ist.

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