Beiträge von Syoko

    Ich muss hier mal den Fall meiner Freundin schildern. Ich würde ihr gern zur Seite stehen, doch blicke ich bei den Gesetzestexten leider nicht durch.

    Meine Freundin ist zum 1.4. in eine Wohnung gezogen, am 30.3. war die Wohnungsübergabe bei der auch eine Mängelliste erstellt wurde. Diese wurde von beiden Seiten unterschrieben und beinhaltet unter anderem die defekte Wohnungstür bzw. Schlossanlage(d.h. das Schloss rastete nicht ein, sie hielt nur geschlossen wenn man einmal mit dem Schlüssel rumschloss). Dieser Punkt wurde mit einem Ausrufezeichen versehen und sollte schnellstmöglich an den Hausmeister weitergeleitet werden. Nun passierte 1 Woche lang gar nichts. Bei der sog. Hausverwaltung bekam man niemanden ans Telefon und der Hausmeister konnte nichts tun weil er noch keinen Auftrag hatte.

    Jetzt kommt’s:
    Am 13.04. wurde bei meiner Freundin eingebrochen und das mitten am Tag! (kurz zum Täter: Er wohnte eine Tür weiter; seine Wohnung wurde an dem WE zuvor Zwangsgeräumt; er wollte wohl an dem 13.4 in seine Wohnung, sah die Bescherung und rastete völlig, er trat mit Gewalt gegen alle Türen auf seinem Weg nach unten; die Tür meiner Freundin hatte keine Chance) Andere Türen haben gehalten, nur ihre nicht und das bei dem ersten Versuch(er hat in seiner Wohnung Farbeimer verschüttet, ist durch die Farbe gelaufen und hat somit seine Schuhabdrücke überall hinterlassen) Meine Freundin war zum Glück nicht zu Hause, sie stand erst am nächsten Tag in den Scherben ( er hat seine Wut an den Möbeln ausgelassen und sich gleich an Laptop und Fernseher bedient)
    Spätestens jetzt hätte die Tür doch wirklich mal ausgetauscht werden müssen, vor allem weil die Schlossanlage völlig defekt ist und gar nicht mehr zu hält. Aber der Vermieter (eine Immobilienfirma) hielt und hält es immer noch nicht für nötig jemanden dafür zu beauftragen.
    Meine Freundin fühlte sich dort nicht mehr sicher
    1.wegen einer selbst improvisierten Wiederherstellung der Schlossanlage
    2.weil in dem Gebäude wohl noch mehr fragwürdige Personen leben
    3. auch die Polizei meinte dass diese Gegend nicht Sicher sei für eine junge Frau

    Darauf hin hat sie zum 30.4. außerordentlich fristlos gekündigt und ist auch ausgezogen und lebt seit dem 1.5. in einer neuen Wohnung. Der Vermieter, also diese Immobilienfirma hat sich bis heute nicht einmal gemeldet, weder wegen der Tür, noch wegen der Kündigung. Am Telefon wird sich blöd gestellt und an die Hausverwaltung verwiesen, bei der ständig nur der AB rangeht.

    Wie ist hier die Rechtslage?
    Ein Grund für die fristlose Kündigung liegt doch hoffentlich vor?
    Hat der Vermieter eine Frist auf die Kündigung zu reagieren?

    Danke schon einmal im Voraus.

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