Hallo liebe Community,
bin leider ein totaler Amateur in Sachen Recht und habe nun einige Artikel zur Mietpreisbremse (die nun angeblich auch in München funktioniert) gelesen. Eines erschließt sich mir jedoch nicht ganz, nämlich die Ausnahme der Mietpreisbremse in Sachen Neubau bzw. was passiert, wenn der erste Mieter die Wohnung verlässt.
Folgende Situation: Ich bin gerade in der Endphase der Bewerbung für eine neue Wohnung. Die Wohnung wurde 2015 gebaut und der aktuelle Mieter ist als Erstmieter eingezogen. (900 kalt und alle 2 Jahre +30€). Miete beträgt aktuell also 960€ und damit laut meinen Recherchen deutlich über dem Mietspiegel aber ja zulässig weil Neubau & Erstbezug. Nun möchten die Mieter für den Fall, dass ich einziehe von mir 1050€ kalt und jedes Jahr +30€). Bedeutet die Ausnahme von der Mietpreisbremse für Neubau, dass der Mieter sich jetzt gar nicht mehr dran zu halten hat oder darf er von mir eigentlich nur maximal das verlangen, was der Vormieter auch gezahlt hat und erst wieder erhöhen, wenn der Mietspiegel entsprechend gestiegen ist?![]()
Leider ist die Mietsituation in München immernoch eine riesen Katastrophe. Bin am überlegen mich (sollte ich mich für die Wohnung entscheiden) beim dortigen Mieterverein anzumelden und die Sache klären zu lassen. Irgendwelche Tipps worauf ich dabei achten sollte?
Danke für eure Hilfe und ein schönes Wochenende,
der Kaiser