Kosten für Auflösug eines Mietkautionskontos

  • Hallo zusammen,

    ich habe meine Kautionsabrechnung von meiner Vermieterin bekommen. Auf der Abrechnung von der Hausbank für die Kautionsauflösung werden auch Auslagen in Höhe von 9,95 EUR aufgeführt. Meine Vermieterin stellt mir das in Rechnung.

    Im Netz finde ich widersprüchliche Aussagen.

    Weiß einer, ob die Auflösungskosten wirklich der Mieter zahlen muss?

    Danke & viele Grüße

    raccons:)

  • Hallo raccons,

    diese Gebühr ist zulässig, das darf die Vermieterin verlangen.

    Man könnte im ersten Moment meinen, dass es sich um Verwaltungskosten handelt, die laut Betriebskostenverordnung nicht umlagefähig sind. Doch in diesem Fall ist das nicht als Verwaltungskosten zu verstehen, sondern als Nebenkosten des Pfandes. Wird sind also in einem ganz anderen Rechtsgebiet. Und so sind diese Kosten gemäß §1210 II BGB von Pfandgeber zu tragen.

    Die Vermieterin muss dir aber auch die Zinsen vergüten, auch wenn diese aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage, die wir seit ein paar Jahren haben, kaum nennenswert sind. Denn ein Vermieter ist nach §551 III BGB verpflichtet, das Geld verzinslich anzulegen.

  • Ich glaube man muss hier zwei Sachen unterscheiden.

    Eine pauschale Umlage sämtlicher Kosten die zur Kaution gehören ist nicht möglich durch Vertrag. Aber tatsächlich entstehende Kosten bezüglich der Auflösung der Kaution können mit der Kaution verrechnet werden, so zumindest das Urteil vom AG Frankenthal.

    Ob andere Gerichte dem folgen weiß ich nicht. Auch ich hätte Pauschal gesagt, das sind Verwaltungskosten die nicht umgelegt werden können.

    Fruggel

    Da warst du schneller :D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!