In einem Standardmietvertrag für ein Einfamilienhaus wird nicht explizit beschrieben wer für die Grundstückspflege/Gartenpflege zuständig ist. Bisher wurde dies von den Mietern durchgeführt, was nun durch Krankheit nicht mehr möglich sein.
Unter Punkt Nebenkosten steht im Mietvertrag, dass unter anderem die Kosten für die Gartenpflege in die Nebenkosten laufen können. Darf der Vermieter für die Pflege eine externe Person durchführen lassen und mit den Nebenkosten verrechnen ?