Beiträge von lifas

    Vielen Dank für die Antworten!!

    @D-D-I:
    Ich Mietvertrag ist ein Abrechnungszeitraum nicht erwähnt, so dass der Vermieter bis ende 2011 Zeit gehabt hätte, die Betriebskostenabrechnung von 2010 zu erstellen. Für 2009 ist diese aber schon mehr als überfällig.

    Ein Artikel auf diese Website besagt: "Der Mieter kann demnach die vollständige Erstattung der von ihm bereits geleisteten Vorauszahlungen fordern, wenn der Vermieter seiner Abrechnungspflicht nicht nachkommt. Insbesondere stellt der Bundesgerichtshof den Mieter auch davon frei, den Vermieter zunächst auf Erteilung einer Abrechnung zu verklagen." (vgl. Rückforderung von Vorauszahlungen)

    Was ist nun richtig? Vollständige Vorauszahlungen zurückverlangen oder nur ein Teil davon?

    Gruwo
    Im Mietvertrag steht das mit der Nutzerwechselgebühr tatsächlich drin...ist mir vorher nie aufgefallen.
    Muss denn aber eine Betriebskostenabrechnung nicht rechnerisch nachvollziehbar sein. Mit "direkt" als Verteilerschlüssel kann man ja nichts anfangen. Was ist z.B. mit dem Brennstoff. Ist es nicht zwingend notwendig, dass verbrauchte Menge und Kosten aufgelistet sind?

    Was grad noch aufgefallen ist: Die Abwasserkosten sind höher als die des Frischwassers? Kann das sein?

    Nochmals vielen Dank!

    Hallo!

    Ich habe jetzt die Nebenkostenabrechnung von der Wohnung bekommen, in der ich von 05/2009 bis 02/2010 gewohnt habe.
    Sie ist nicht nachvollziehbar und ich würde mich sehr, sehr freuen, wenn ihr mal drüberschauen könntet :)

    Folgende Fehler hab ich schon gefunden:
    (1) Bereits getätigte Vorauszahlungen wurden nicht mit einberechnet
    (2) Rein rechnerisch überhaupt nicht überprüfbar bzw. nachvollziehbar
    (3) Nutzerwechselgebühren sind keine umlagefähigen Betriebskosten (vgl. keine Nutzerwechselgebühr für Mieter)


    Bei der Abrechnung handelt es sich um das Abrechnungsjahr 2010. Für 2009 habe ich aber noch keine Abrechnung bekommen. Ist das überhaupt rechtmäßig so?
    Und ist es richtig, dass ich damit die gesamten Vorauszahlungen für 2009 zurückfordern kann? (vgl. Rückforderung der Nachzahlung bei Verwirkung)

    Habt ihr noch Tips, worauf ich sonst noch achten sollte?
    Vielen, vielen Dank schon im Voraus für eure Hilfe! :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!