Vielen Dank für die Antworten!!
@D-D-I:
Ich Mietvertrag ist ein Abrechnungszeitraum nicht erwähnt, so dass der Vermieter bis ende 2011 Zeit gehabt hätte, die Betriebskostenabrechnung von 2010 zu erstellen. Für 2009 ist diese aber schon mehr als überfällig.
Ein Artikel auf diese Website besagt: "Der Mieter kann demnach die vollständige Erstattung der von ihm bereits geleisteten Vorauszahlungen fordern, wenn der Vermieter seiner Abrechnungspflicht nicht nachkommt. Insbesondere stellt der Bundesgerichtshof den Mieter auch davon frei, den Vermieter zunächst auf Erteilung einer Abrechnung zu verklagen." (vgl. Rückforderung von Vorauszahlungen)
Was ist nun richtig? Vollständige Vorauszahlungen zurückverlangen oder nur ein Teil davon?
Gruwo
Im Mietvertrag steht das mit der Nutzerwechselgebühr tatsächlich drin...ist mir vorher nie aufgefallen.
Muss denn aber eine Betriebskostenabrechnung nicht rechnerisch nachvollziehbar sein. Mit "direkt" als Verteilerschlüssel kann man ja nichts anfangen. Was ist z.B. mit dem Brennstoff. Ist es nicht zwingend notwendig, dass verbrauchte Menge und Kosten aufgelistet sind?
Was grad noch aufgefallen ist: Die Abwasserkosten sind höher als die des Frischwassers? Kann das sein?
Nochmals vielen Dank!