Kündigung Aufwandspauschale

  • Hallo,

    ein Freund von mir muss aufgrund einer Trennung seine Wohnung kündigen. Dies ist allerdings nicht fristgerecht möglich. Es wurde mit dem Vermieter und der Hausverwaltung geklärt, dass eine Kündigung möglich ist. Jedoch verlangt nun die Hausverwaltung eine Aufwandsentschädigung von über 1000€. Dies ist viel mehr als eine Monatsmiete. In einem Blog auf dieser Website steht, dass eine angemessene Aufwandsentschädigung erhoben werden kann, jedoch nicht wie hoch "angemessen" ist. Hat jemand Erfahrung und weiß wie hoch eine Aufwandsentschäding in diesem Fall ausfallen kann?


    Danke schonmal für eure Antworten.

  • Hallo Benjo,

    Hat jemand Erfahrung und weiß wie hoch eine Aufwandsentschäding in diesem Fall ausfallen kann?

    Laut Rechtsprechung ist eine Aufwandspauschale für die Änderung oder Auflösung des Vertrags von ca. 75 bis 100 Euro herum angemessen, mehr nicht.

    Man darf nicht vergessen, dass eine vorzeitige Vertragsaufhebung nichts ist, wozu der Vermieter gezwungen werden kann, sondern das geschieht aus Kulanz. Der Vermieter kann auch auf die Einhaltung der Kündgungsfrist bestehen. Daher muss man möglicherweise wirklich die Miete bis zum Ende der Mietzeit zahlen, wenn sich keine Einigung ergibt.

    Es wäre auch zu überlegen, ob man den Mietvertrag und die Umstände der Kündigung von einem Anwalt bewerten lässt. Vielleicht ergeben sich daraus weitere Erkenntnisse oder Möglichkeiten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!