Hallo,
ich wohne 5 1/2 Jahre in einer Mietwohnung die ich nun gekündigt habe. Es fand vor kurzem ein Vermieterwechsel statt; der neue Vermieter hat die Wohnung - ohne sich diese vorher anzuschauen - übernommen.
Zur Wohnung gehört eine große Terrasse bzw. Freisitz/Loggia. Darüber befindet sich ein Balkon (einer anderen Wohnung), so dass die Terrasse teilweise überdacht ist. Der frühere Vermieter wollte oder konnte sich nicht richtig darum kümmern, so dass ich mich um kleinere Arbeiten selbst gekümmert habe. Der frühere Vermieter war froh, dass er damit keine Arbeit hatte und hat mir die Kosten erstattet z.B. habe ich die Holzumrandung der Terrasse selbst abgeschliffen und neu lackiert. Das war auch ok so; um kleinere Sachen hab ich mich immer selbst gekümmert; es war ihm ganz recht, wenn er mit der Wohnung oder solchen Dingen nichts zu tun hat. Andere Arbeiten wurden zwar mal angesprochen, wurden aber nie ausgeführt, da mich das als Mieter nicht weiter gestört hat.
Nun ziehe ich aus und der neue Vermieter verlangt nun, dass ich die Balkonunterseite (was quasi das Dach meiner Terrasse bildet) bei Auszug streiche: An der Unterseite blättert die Farbschicht ab; dies schon seit meinem Einzug vor 5 1/2 Jahren. Da es mich aber nicht gestört hat, habe ich beim alten Vermieter nie darauf gedrängt. Es wurde mal erwähnt, aber im Laufe der Zeit auch nicht weiter beachtet.
Meiner Meinung nach gehört aber doch die Balkonunterseite des darüber befindlichen Balkons zur Außenfassade und geht mich als Mieter nichts an. Schließlich kann ich ja auch diese Balkonunterseite als Mieter nicht aktiv abwohnen ?? ![]()
Und wie verhält es sich mit einem Lichtschacht? Gehört dieser noch zur Mietwohnung und muss ebenfalls von mir gestrichen werden?
Kann mir jemand helfen, wie ich in dem Punkt argumentieren kann?
Ich bin für Rat sehr dankbar.
Vielen Dank.