Balkonunterseite - Außenfassade

  • Hallo,
    ich wohne 5 1/2 Jahre in einer Mietwohnung die ich nun gekündigt habe. Es fand vor kurzem ein Vermieterwechsel statt; der neue Vermieter hat die Wohnung - ohne sich diese vorher anzuschauen - übernommen.

    Zur Wohnung gehört eine große Terrasse bzw. Freisitz/Loggia. Darüber befindet sich ein Balkon (einer anderen Wohnung), so dass die Terrasse teilweise überdacht ist. Der frühere Vermieter wollte oder konnte sich nicht richtig darum kümmern, so dass ich mich um kleinere Arbeiten selbst gekümmert habe. Der frühere Vermieter war froh, dass er damit keine Arbeit hatte und hat mir die Kosten erstattet z.B. habe ich die Holzumrandung der Terrasse selbst abgeschliffen und neu lackiert. Das war auch ok so; um kleinere Sachen hab ich mich immer selbst gekümmert; es war ihm ganz recht, wenn er mit der Wohnung oder solchen Dingen nichts zu tun hat. Andere Arbeiten wurden zwar mal angesprochen, wurden aber nie ausgeführt, da mich das als Mieter nicht weiter gestört hat.

    Nun ziehe ich aus und der neue Vermieter verlangt nun, dass ich die Balkonunterseite (was quasi das Dach meiner Terrasse bildet) bei Auszug streiche: An der Unterseite blättert die Farbschicht ab; dies schon seit meinem Einzug vor 5 1/2 Jahren. Da es mich aber nicht gestört hat, habe ich beim alten Vermieter nie darauf gedrängt. Es wurde mal erwähnt, aber im Laufe der Zeit auch nicht weiter beachtet.

    Meiner Meinung nach gehört aber doch die Balkonunterseite des darüber befindlichen Balkons zur Außenfassade und geht mich als Mieter nichts an. Schließlich kann ich ja auch diese Balkonunterseite als Mieter nicht aktiv abwohnen ?? :)

    Und wie verhält es sich mit einem Lichtschacht? Gehört dieser noch zur Mietwohnung und muss ebenfalls von mir gestrichen werden?

    Kann mir jemand helfen, wie ich in dem Punkt argumentieren kann?
    Ich bin für Rat sehr dankbar.
    Vielen Dank.

  • Für alles was unter dem Begriff Wohnung zu verstehen ist, hätten Sie als Mieter bei einer gültigen Klausel im Mietvertrag Schönheitsreparaturen auszuführen.

    Mit Sicherheit gehören dazu nicht Teile des Hauses, wie Balkone, Lichtschächte oder Fassaden. Lassen Sie sich also vom neuen Vermieter nicht für dumm verkaufen.

    Bei der Gelegenheit, was ist überhaupt im Mietvertrag zum Thema Schönheitsreparaturen vereinbart? Dort steht im allgemeinen, für welche Dinge der Mieter verantwortlich ist.

  • Vielen Dank schon mal für Ihre Meinung, die mich beruhigt.

    Allerdings hab ich den Mietvertrag gerade nicht zur Hand was die genaue Formulierung zum Thema Schönheitsreparatur angeht. Es wurde damals dieser Standard-Formular-Mietvertrag verwendet mit dem üblichen Übergabeprotokoll (so auf Butterbrotpapier).
    Da würde ich aber konkret nachlesen und nochmal posten.

    Ich kann leider im Internet keine Rechtsprechung zum Thema Lichtschacht finden. Diese werden immer nur im Zusammenhang mit Kellerfenster genannt.
    Gibt es konkrete Definitionen was zur Mietwohnung gehört und was nicht? Also wo man dies nachlesen kann?

    Herzliche Grüße


  • Allerdings hab ich den Mietvertrag gerade nicht zur Hand was die genaue Formulierung zum Thema Schönheitsreparatur angeht.

    Egal, was da jetzt genau steht, es wird auf keinen Fall etwas von Lichtschächten und anderen Dingen außerhalb Ihrer Wohnung vereinbart sein.

    Ich kann leider im Internet keine Rechtsprechung zum Thema Lichtschacht finden. Diese werden immer nur im Zusammenhang mit Kellerfenster genannt.

    Weil es darüber keinen Streit geben kann, weil das nicht das Bier des Mieters ist.

    Gibt es konkrete Definitionen was zur Mietwohnung gehört und was nicht? Also wo man dies nachlesen kann?

    Das meinen Sie doch jetzt nicht im ernst? Wenn ja, dann dürfte es doch nicht schwer sein, im Internet heraus zu finden, was zu einer Mietwohnung gehört und was nicht. Und wenn Sie Ihren Mietvertrag gefunden haben, werden Sie mit Sicherheit dort fündig.


    Herzliche Grüße

    Hier finden Sie fast Alles rund ums Mietrecht: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

  • Entschuldigung ich habe mich etwas missverständlich ausgedrückt. Ich weiß an sich schon was zur Mietwohnung gehört und was nicht :)

    Aber es ist so, dass mein Vermieter noch unwissender ist als ich und wenn ich zu ihm sage "Balkonunterseite gehört zur Außenfassade und betrifft den Mieter nicht, da es nicht zur Mietwohnung gehört" dann stellt er sich entrüstet hin und sagt mit absolutem Unverständnis "wieso ist das Außenfassade? Das ist keine Außenfassade. Das gehört doch zu Eurer Terrasse" (genauso ist der Dialog schon abgelaufen)... deshalb hatte ich in punkto genauer Defition so nachgefragt, weil ich ihm da gerne schwarz-auf-weiß etwas dargeleget hätte.

    Natürlich haben Sie mit allem Recht! Es ist nicht das Problem des Mieters... aber wenn man eben mit jemandem sprechen soll, der absolut keine Ahnung hat und dann anfängt zu diskutieren, hätte man schon gerne etwas mehr "in der Hand". Deshalb hatte ich so nachgefragt.

    Auf jeden Fall bin ich in meiner Meinung jetzt bestärkt und werde daran festhalten im nächsten Gespräch. Vielen Dank auch für den interessanten Link.

    Viele Grüße und einen schönen Abend.

  • Aha, dann muss also der Mieter der Kellerwohnung (wer auch immer dies ist) die Balkonunterseite der Erdgeschosswohnung streichen? :p

    Manche Vermieter haben schon eine komische Auffassung. Aber mal im Ernst. Mit der Unterseite des über Ihrer Wohnung gelegenen Balkons haben Sie absolut nichts zu tun. Dieser gehört zur Außenfassade und die Instandhaltung ist somit Aufgabe des Vermieters.

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