Besitz nachweisen?

  • Ich habe ein Schreiben von meinem angeblich neuen Vermieter erhalten, in dem dieser sich vorstellt und eine neue Kontoverbindung für die zukünftigen Mietzahlungen angibt.
    Ich habe allerdings keine Nachricht von meinem bisherigen Vermieter erhalten, dass er die Wohnung verkauft habe. Und erreichen tue ich ihn auch nicht.
    Irgendwie traue ich dem Schreiben des "neuen" Vermieters nicht. Was kann ich tun?

  • Hallo Brandy, der neuer Vermieter muss seine Berechtigung nachweisen, dass er der tatsächliche Besitzer ist und somit auch sein Konto für die neuen Mietzahlungen in Frage kommt. Das kann bei Haus- oder Wohnungskauf durch einen Grundbuchauszug, bei einer Zwangsversteigerung durch den Zuschlagsbeschluss, und bei einem Erbfall durch den Erbschein nachgewiesen werden. Deshalb gebe ich dir den Rat, dass solange einer dieser Nachweise nicht geführt wurde, die Miete auf das bisherige Konto deines dir bekannten Vermieters zu zahlen.

  • Hallo, aber bei Verkäufen reicht es aus, wenn der bisherige Vermieter die Mieter schriftlich auffordert, an den Neuen zu zahlen. Also abwarten oder Nachdruck verleihen!

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