Guten Tag
Da ich in meine 1te eigene Wohnung ( Genossenschaft ) ziehe brauche in einen Rat bei einem Problem.
In meiner neuen Wohnung wird per Strom geheizt ( Nachtspeicherofen ) EG .
Gestern habe ich die Schlüsselbekommen ( 28 Stück !) und mir die Besenfreie Wohnung angeschaut.
Heute rief ich bei den Stromanbieter an um den Stromzählerverbrauch durchzusagen.
Dabei kam raus , das der Stromanbieter , das erste mal davon gehört hat das es in der Wohnung ein Nachtspeicherofen gibt.
Mein Vermieter ( Genossenschaft ) hat das auch nicht als Nachtspeicher angegeben.
Die Mitarbeiterin von dem Stromanbieter sagte zu mir, ich solle der Genossenschaft sagen , sie sollen Ihrer Netzagentur bescheid sagen das Sie ihren Haushaltszähler ummelden müssen.
Sie sagte auch das der Haushaltszähler nicht für Nachtspeicheröfen gedacht sei und auch sehr Gefährlich ist wegen Brandgefahr.
Gleichzeit würde ich wenn es dabei bleibt einen Normalen Strom Tarif bekommen ( Teurer )
Nach der Ummeldung bekäme ich den ( Nachtspeicher Tatif ( Abends günstiger Heizen ).
Meine Frage ist die Genosschenschaft dazu verpflichtet dies zu tun ?
Stimmt hier etwas nicht ?
Lg