Hallo zusammen,
ich habe hier zwei Fragen, bei der mir Google nicht richtig weiterhelfen kann:
1. Ich habe in meinem Mietvertrag unter "sonstige Vereinbarungen" (Hamburger Mietvertrag) eine Zusatz drin stehen, der mich dazu verpflichtet, die Dusche nach jedem Duschen abzuziehen. Mal abgesehen davon, dass ich das sowieso mache stellt sich mir jedoch die Frage, ob so eine Klausel überhaupt wirksam ist?
2. Ich finde im Internet jede Menge Infos dazu, was besenrein bedeutet, jedoch nicht "in sauberem Zustand". In meinem Mietvertrag steht, dass ich die Wohnung in sauberem Zustand zu übergeben habe. Ist dies gleichzusetzen mit besenrein oder wie ist hier die Lage?
Danke Euch und Gruß
Thorben