Regelmäßiges Abziehen der Dusche und "sauberer Zustand"

  • Hallo zusammen,

    ich habe hier zwei Fragen, bei der mir Google nicht richtig weiterhelfen kann:

    1. Ich habe in meinem Mietvertrag unter "sonstige Vereinbarungen" (Hamburger Mietvertrag) eine Zusatz drin stehen, der mich dazu verpflichtet, die Dusche nach jedem Duschen abzuziehen. Mal abgesehen davon, dass ich das sowieso mache stellt sich mir jedoch die Frage, ob so eine Klausel überhaupt wirksam ist?

    2. Ich finde im Internet jede Menge Infos dazu, was besenrein bedeutet, jedoch nicht "in sauberem Zustand". In meinem Mietvertrag steht, dass ich die Wohnung in sauberem Zustand zu übergeben habe. Ist dies gleichzusetzen mit besenrein oder wie ist hier die Lage?

    Danke Euch und Gruß

    Thorben

  • 1. Kann ich mir sogar vorstellen, dass diese Reglung wirksam ist, weil das schnell und einfach gemacht ist und der Mieter sogar dazu verpflichtet ist, die Dusche regelmäßig zu reinigen um Kalkflecken zu verhindern.

    2. Die Begriffe unterscheiden sich sogar leicht. Sauberer Zustand fordert mehr als besenrein. Dazu das Urteil: AG Aachen, Urteil v. 29.11.2007, Az.: 6 C 352/07

  • Die Begriffe unterscheiden sich sogar leicht

    Ich kann in dem Urteil nicht erkennen, wo du einen Unterschied in den Begriffen siehst. Vielleicht magst du das kurz erklären. "Nicht verschmutzt" ist natürlich etwas anderes als "sauber geputzt", das ist klar. Aber der Begriff "besenrein" meint für sich genommen bereits, dass keine groben Verschmutzungen vorhanden sein sollen, und das ist für mich das gleiche wie nicht verschmutzt.

  • Das mag jetzt zwar nach Kleinigkeiten klingen, aber zum Beispiel Thema Fensterreinigung:

    Laut dem AG dürfen die Fenster nicht verschmutzt sein bei einem sauberen Zustand. Nach BGH dürfen die Fenster bei besenrein keine groben Verschmutzen haben, also selbst nach Jahren ohne Reinigung muss das Fenster nicht geputzt werden.

    Für mich ist das ein gewisser Unterschied, so dass man etwas mehr zu leisten hat.

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