Hallo Zusammen,
leider habe ich auch nach langen recherchieren keine triftige Antwort gefunden.
Ich bin zum 31.01. 2020 aus meiner Wohnung in Berlin ausgezogen. Zum 01.07.2019 hatte ich eine Mieterhöhung (im Vertrag festgelegte Staffelung nach 2 Jahren Mietdauer) erhalten.
Kann ich in diesem Fall rückwirkend die Summe der Mieterhöhung (auf Grundlage des Mietendeckels in Berlin) einfordern?
Ich freue mich auf eure Rückmeldungen.
Beste Grüße
Erico