Reparaturen in der Mietwohnung > Mieterhöhung?

  • Hallo liebe Community :)

    Wir haben mal eine Frage:

    Wir wohnen seit 18 Jahren in einem Mehrfamilienhaus zur Miete...

    Nun sind in der Wohnung mittlerweile einige Dinge zu reparieren/modernisieren!

    Wir haben die ganzen Jahre "die Klappe gehalten", aber nun haben wir endlich mal einige Dinge angesprochen.

    Es geht zum einen um einige kleinere Defekte zB bei den Türrahmen, die nicht fest sitzen etc. und zum anderen auch um einige Schönheitsreparaturen:

    z.B. haben wir so eine alte, vergammelte Dusche und einen nicht schönen Fußboden in der Küche...

    Wir sind der Meinung, dass der Vermieter nun endlich mal was machen kann, gerade weil wir immer ruhig waren und nichts beanstandet haben.

    => Die Dusche ist nun mittlerweile mindestens 25 Jahre alt

    Der Vermieter hat in der Wohnung nie was gemacht!

    Schon damals bei unserem Einzug haben wir vom Vormieter erfahren, dass nichts renoviert wurde in der Wohnung.

    Nun haben wir das Thema beim Vermieter angesprochen!

    Und seine Antwort war "Wenn ich eine Renovierung in der Wohnung mache, müssen Sie mit einer Mieterhöhung rechnen!"...

    Jetzt zu unserer Frage, wie das rechtlich aussieht:

    Darf der Vermieter wirklich eine Mieterhöhung verlangen, obwohl er nie was in der Wohnung renoviert hat und es einfach normal ist, dass nach 25 Jahren halt mal etwas in der Wohnung gemacht werden müsste?

    Oder steht der Vermieter in der Pflicht und kann die Kosten nicht einfach auf uns abgeben?

    Viele Grüße,

    Christian :)

  • Hallo,

    das kommt darauf an, wie die Mieterhöhung begründet wird. Folgt einfach nur eine Anpassung an den Mietpreisspiegel, so kann dies unabhängig erfolgen. Sollen Modernisierungskosten umgelegt werden, so ist auch dies möglich, man müsste aber die Kosten für Instandhaltung/setzung herausrechnen.

  • Solange der Gebrauch der Mietsache nicht eingeschränkt ist, muss der Vermieter nichts renovieren, auch wenn der Boden nicht mehr schön ist oder 25 Jahre nichts gemacht wurde. Aus dieser Sicht ist es also durchaus denkbar, eine Vereinbarung zu treffen, dass der Vermieter renoviert und dafür die Miete erhöht wird. Dies sollte vorab schriftlich vereinbart werden.

    Ansonsten begründen neuer Boden oder eine neue Duschkabine in den wenigsten Fällen eine Mieterhöhung, es ist jedoch fraglich, ob ihr das verlangen könnt. Andererseits wäre aber evtl auch eine Mieterhöhung ganz unabhängig von irgendwelchen Maßnahmen möglich.

    Aus Vermietersicht würde meist eher eine vollständige Modernisierung des Bades Sinn machen, was wiederum eine Mieterhöhung ermöglichen könnte.

    Evtl. besteht von Seiten des Vermieters auch kein großes Interesse, dass ihr noch deutlich länger dort wohnt, wenn eure Miete aufgrund der langen Mietdauer deutlich unter dem Mietspiegel liegt. Dementsprechend gering könnte die Motivation sein, euch da entgegen zu kommen.

    Aus diesen verschiedenen Ansätzen liegt es nun an euch, wie ihr weiter verfahren wollt.

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