Gemeinsame Schrauberhalle, Mitmieter verlässt spontan die Halle und zahlt volle Miete

  • Hallo Community,

    Ich habe mir mit einem "Freund" eine Schrauberhalle gemietet.

    Mündlicher Mietvertrag mit dem Vermieter, jedes Monat 320€ und alle 3 Monate muss bezahlt werden.

    Mit meinem Kollegen habe ich ausgemacht, dass jeder 160€ im Monat zahlen muss, womit er auch einverstanden war.

    Der erste Punkt fing schonmal an, dass er im ersten Monat die Miete nicht zahlen wollte, weil er dort noch kein Auto stehen hatte, ich jedoch schon. Halle wurde aber im ersten Monat erst einmal zurecht gemacht zum Arbeiten.

    Vor ziemlich genau einer Woche kam er jetzt an (Auto stand von Dezember bis März in der Halle und er war kein einziges Mal vor Ort) er geht jetzt raus aus der Halle und lässt mich alleine.

    Schock für mich, weil 320€ im Monat Alleine zahlen sind schon happig.

    Zudem wollte er aufeinmal nur noch nach Stellplätzen Miete bezahlen, nicht wie ausgemacht die 160€ pro Monat, weil ich ja mehr Autos in der Halle stehen habe als er. Gesagt, dass er mehr Platz braucht oder das er nur noch Stellplatz zahlen möchte hatte er in der Zeit nie.

    So, das erste Monat kann ich noch einsehen, dass er nicht zahlen möchte den Rest aber nicht...

    Miete wären jetzt 640€-150€(die er an Material in die Halle gesteckt habe, ich aber übernehme=490€ die ich von ihm noch bekomm um die Miete zu zahlen.

    Heute hat er sein Auto geholt und mir nur 300€ hinterlassen mit der Aussage:" Wir haben dich früher auch oft bei uns in der Halle umsonst Schrauben lassen, also reichen 300€".

    Wie kann ich jetzt dagegen vorgehen?

    Sehe es nicht ein das alles so auf mir sitzen zu lassen und mir jetzt mein Geld zusammenkratzen zu dürfen um die Restmiete von ihm noch zu bezahlen. ;(

  • Hallo,

    ob der Freund die Halle nutzt ist unerheblich, wenn ihr die Absprache getroffen habt, dass ihr jeweils hälftig zahlt. Er kann auch nicht einfach so sagen, ab jetzt zahlt er nicht mehr. Soweit der Mietvertrag gemeinsam geschlossen worden ist, kann er auch nur gemeinsam gekündigt werden.

    Du solltest nochmal mit ihn reden und ihn an die Absprache erinnern. Sollte er sich weigern und du die Freundschaft beenden wollen bleibt nur Fristsetzen und danach entweder selbst ein Mahnbescheid erstellen oder die Sache einem Anwalt übergeben. Vorsorglich sollte man auch bereits versuchen etwas schriftliches in die Hand zu bekommen, das ist immer hilfreich.

  • Hallo,

    ob der Freund die Halle nutzt ist unerheblich, wenn ihr die Absprache getroffen habt, dass ihr jeweils hälftig zahlt. Er kann auch nicht einfach so sagen, ab jetzt zahlt er nicht mehr. Soweit der Mietvertrag gemeinsam geschlossen worden ist, kann er auch nur gemeinsam gekündigt werden.

    Du solltest nochmal mit ihn reden und ihn an die Absprache erinnern. Sollte er sich weigern und du die Freundschaft beenden wollen bleibt nur Fristsetzen und danach entweder selbst ein Mahnbescheid erstellen oder die Sache einem Anwalt übergeben. Vorsorglich sollte man auch bereits versuchen etwas schriftliches in die Hand zu bekommen, das ist immer hilfreich.

    Danke für deine schnelle und ausführliche Antwort.

    Was vielleicht noch zu erwähnen wäre ist, dass ich den mündlichen Vertrag mit dem Vermieter quasi mit seinem OK für ihn mit abgeschlossen habe, er aber bisher noch nie mit dem Vermieter ein Wort gewechselt hat, bzw ihn überhaupt gesehen hat. Ob das relevant ist weiß ich nicht..

    Jedenfalls da irgendwas schriftlich zu bekommen wird denk ich sehr schwierig, da ja alles nur mündlich gemacht wurde (Mietvertrag und eigene Mietaufteilung). Wie würdest du da vorgehen bzw. was sollte man am besten schriftlich irgendwie zusammen sammeln?

  • Hallo,

    mein eigenes Vorgehen kann ich hier nicht erläutern, da dies eine Rechtsberatung wäre.

    Was vielleicht noch zu erwähnen wäre ist, dass ich den mündlichen Vertrag mit dem Vermieter quasi mit seinem OK für ihn mit abgeschlossen habe

    Das ist nicht das große Problem, dafür gibt es ja die Stellvertretung. Solange der Vermieter wusste, das es zwei gleichberechtigte Mieter gibt. Aber im Zweifel muss man die Vollmacht auch beweisen.

    Sollte dein Freund also alles abstreiten, könnte es in der Tat schwierig werden.

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