Nachmieterklausel

  • Hallo erst mal

    Also in meinem Mietvertrag steht ich habe das recht die Wohnung früher tu kündigen wenn ich einen Nachmieter habe.

    Nach einem persönlichen Gespräch mit meinem Vermieter hat er nur gemeint nein einen Nachmieter möchte er nicht da er nicht weiß was er mit der Wohnung machen möchte evtl. Möchte er sie renovieren oder eine Ferienwohnung daraus machen.

    Jetzt meine Frage...darf mein Vermieter mir verbieten einen Nachmieter zu finden obwohl es im Mietvertrag steht und muss ich jetzt trotzdem die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten?

    Vielen Dank schon mal im voraus

  • Bis ein neuer Mietvertrag abgeschlossen ist, sind die von Ihnen gefundenen Nachmieter nur "potentielle Nachmieter".

    Der VM muss keinen davon akzeptieren (zB. wg. nicht ausreichender Bonität), wobei die Gründe dafür von VM festgelegt werden.

    Somit dürfte es uU schwer für Sie sein, früher aus dem Mietvertrag herauszukommen.

    Meine Antworten zeigen lediglich meine persönliche Meinung, wie ich eine Sache auf Basis der gegebenen Informationen einschätzen würde. Sie stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung dar. Die kann Ihnen nur ein Anwalt geben.

  • Hallo,

    im Falle eines vertraglichen Anspruch auf Stellung eines Nachmieters kann man ggfs. die Miete als Schadensersatzanspruch geltend machen, soweit der Vermieter einen geeigneten Nachmieter ablehnt. Der Vermieter kann dies auch nur mit bestimmten Gründen.

    Das sollte auch gelten, falls der Vermieter vorher bereits mitteilt, das er keinen akzeptieren wird. Aber dazu muss man auch die Klausel genau prüfen, dies können wir aber nicht, das kann nur ein Anwalt.

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