Kaution nach Eigentümerwechsel

  • Guten Tag,

    ich entschuldige mich für grammatische Fehlern. Leider bin ich Ausländer.

    Meine Situation ist so:

    Mein Vater hat eine Wohnung bei Firma A gemietet. Firma A hat Mietkaution von meinem Vater in Summe 2 kalt Mieten gekriegt(Überweisung). Firma A hat sich zu Firma B verkauft aber die Mietkaution hat Firma B nicht gekriegt. Danach haben wir die Nachzahlungen von Firma B gekriegt und bezahlt.

    Jetzt wollen wir die Mietkaution zurückerstatten. Firma B sagt, dass die nur ein Brief schicken können, wo steht, dass die Mietkaution hat Firma B nicht übernommen (also Mietkaution ist bei Firma A).

    Im BGB gibts § 566a. Ich hab den so verstanden: Egal wie viel mal hat sich Firma verkauft, die Mietkaution soll die letzte Firma zurückerstatten. Und es ist egal, ob die letzte Firma die Kaution übernommen hat.

    Jetzt ist die Frage.

    Soll ich zur Firma B schreiben, dass die Mietkaution zurückerstatten sollen oder zur Firma A?

    Ich entschuldige mich grammatische Fehlern nochmal....

    Aber deutsche Gesetzte sind wirklich schwer formuliert....

  • Hallo,

    du hast dir die Antwort schon selber gegeben. Laut dem Gesetz muss der neue Eigentümer die Kaution zurück zahlen, also derjenige, der zuletzt zum Ende des Mietverhältnisses Eigentümer ist.

    Der neue Eigentümer hat dabei aber keinen Nachteil. Denn aufgrund des Gesetzes darf dieser die Kaution vom vorherigen Eigentümer einfordern, und wenn nötig mit gerichtlicher Hilfe.

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