Sorry - ich glaube, ich habe meinen Beitrag zuvor im falschen Thema gepostet, daher hier nochmal:
Mein Vermieter plant demnächst eine Komplettsanierung der Sänitäranlagen in der einen Haushälfte. Da zwei Wohnungen leer stehen, sind zwei Mietparteien davon betroffen. Der genaue Termin wird 3 Monate vorab angekündigt. Meine Küche muss dabei ebenfalls abgebaut werden und wird in meinem Wohnzimmer gelagert(Mit Ab- und aufbau beauftragt der Vermieter eine Küchenfirma) . Bad und Küche sind dann nicht nutzbar. Der Vermieter bietet eine Art Dixietoillette an, zu der ich aber nur über eine öffentl. Straße gelange(!) Die Kaltmiete wird erlassen. Da ich berufstätig bin, muss ich mir also irgendwas einfallen lassen, wozu ich auch prinzipiell bereit wäre. Meine Frage ist 1)wenn die Ersatzunterkunft über dem Betrag der Kaltmiete liegt, ist er dann verpflichtet, dies zu zahlen? Die ganze Aktion soll vier Wochen dauern. 2)Der Keller muss ebfalls z.T. ausgeräumt werden, muss ich das selbst machen? 3)Muss er auch für weitere Kosten aufkommen wie z.B. höhere Fahrtkosten zur Arbeit?
Für Hinweise wäre ich unendlich dankbar ![]()