Hallo liebe Community,
Mein Vermieter hat eine Mieterhöhung geltend gemacht auf Grund des Mietspiegels etc. soweit leider ok
.
Allerdings wurde als Ausstattungsmerkmal eine einbruchshemmede Wohnungstür mit angeben. Die Tür die ist schon seid 15 Jahren Verbaut und besitzt zwar die alte WK 1 Klasse (heute RC 1). Diese weist aber keine besonderen Einbruchsschutz auf und muss in Prüfungen auch keine Anforderungen erfüllen, lt, Din 1627. Meine Frage kann der Vermieter auf Grund einer WK 1 Klasse eine Mieterhöhung dafür Verlangen obwohl diese Tür keinen wirklichen Mehrwert bezüglich des Einbruchsschutzes liefert?
der Kostenpunkt bezieht sich auf 0,12 € pro m² macht bei der Wohnung ca. 100€ im Jahr mehr aus.
Mfg Günther