Mieterhöhung/ Berechnen von ortsüblicher Vergleichsmiete bei Einzelzimmervermietung

  • Hallo,

    Mein Sohn bewohnt ein Zimmer in einer WG. Es wohnen noch 2 Mitbewohner mit darin, alle Mieter haben Einzelverträge mit dem Vermieter. Im Mietvertrag steht sein Zimmer mit 12qm und die Kaltmiete. Laut Mietvertrag ist die Mitbenutzung von Bad und Küche ist gestattet (Wortlaut: in der Regel mit 2 weiteren Mietern. Nun möchte der Vermieter eine Mieterhöhung aufgrund ortsüblicher Vergleichsmiete. In der Berechnung die er schickte rechnet er QM für das ganze Bad, die ganze Küche und einen Balkon (der Balkon ist nicht am Zimmer meines Sohnes) plus die qm Zahl des Zimmers, und kommt auf eine Vergleichsmiete pro Quadratmeter die unter der im Mietspiegel liegt. Den Brief bekommen aber alle 3 Mieter in der WG. Müsste er nicht zur Berechnung der Vergleichsmiete die QM für Bad und Küche dritteln? Täte man das, käme man auf einen höheren QM-Preis! Wie werden in der Regel Vergleichsmieten bei Einzelzimmern ausgerechnet?

    Gruss

    Gerhard

  • Sind im Mietspiegel WGs überhaupt erfasst? In der Regel gilt der für Einzelzimmer innerhalb einer WG nicht.

    Es wäre zudem sehr ungewöhnlich, wenn die gemeinsam genutzten Flächen 3x berücksichtigt werden dürften. Allerdings wäre die Anwendung auf WGs in den Erklärungen zum Mietspiegel nachzulesen.

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