Beiträge von Freemann

    Mir ist schon klar das es rechtsanwälte gibt. Ich habe ja auch nicht wegen den Punkten 1 -3 gefragt. Zum rechtsanwalt kann jeder gleich gehen. Und das mit der Mietkürzung das würde jeder machen. Wenn es zu den zugesicherten Termin nicht fertig ist. Ich habe dies nur geschrieben damit sich einer auskennt um was es geht. Aber manche verstehen es wohl noch nicht. Und es heißt ja hier Miethilfe und nichts Rechtsanwalt.

    Hallo, bräuchte mal eure Hilfe.
    Ich bin vor kurzen 1.04.2011 in ein Haus (Doppelhaushälfte) eingezogen. Leider sind die Bauarbeiten im Aussenbereich noch nicht ganz fertig. Was uns eigentlich zum 15.04.11 mündlich zugesagt wurde. Bis heute hat sich hier nichts getan. Wir haben in diesem Fall einen kleinen Teil der Miete einbehalten. Wenn bis zum 15.05.2011 nichts Passiert werden wir die Miete auch weiterhin Einbehalten. Wenn im Aussenbereich was gemacht wird haben wir es ihnen auch gesagt das wir die überbleibende Miete auch bezahlen werden. (auch alles schriftlich übergeben)
    1. Wir können noch keine Garage benutzen (steht im Mietvertrag)
    2. Der Dachboden ist noch nicht fertig. (Laut Mietvertrag sollte der Fertig sein)- keine Unterstellmöglichkeiten
    3. Im Aussenbereich ist noch jede Menge Schmutz. Noch kein Pflaster und noch keine Terasse. (Das ganze ist ein Neubau)
    Ein paar kleinigkeiten fehlen noch.
    Jetzt hat uns die Vermieterin Angedroht das sie das Haus (Doppelhaushälfte auf der andren Seite ist auch ein Mieter) kündigen möchte. Wegen Eigengebrauch.Meine Frage: Ist das rechtlich das sie nach so kurzer Zeit als Eigengebrauch anmeldet, obwohl wir mündlich Ausgemacht haben das sie es nicht für den Eigengerauch nutzen wird.

    Danke für die Antworten.

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