Mietvertrag nicht Unterzeichnet, Vermieter will Kosten in Rechnung stellen

  • Moin!

    Habe mich für eine neue Wohnung beworben und bin bis zum Punkt gekommen an dem ich nur noch den Mietvertrag unterzeichnen musste, jedoch entschied ich mich doch dagegen und lehnte ab. Vorher gab es einen Entwurf des Mietvertrages per Mail, den ich gelesen habe und dann mein Einverständnis zur Erstellung des Originals gegeben habe. Nun da ich nicht unterschrieben habe, will mir die Vermietung entstandene Kosten in Rechnung stellen. Ist das rechtlich Erlaubt und hat jemand vielleicht schon Erfahrung?


    Liebe Grüße

  • Hallo Manfred,

    für die Erstellung eines neuen Mietvertrags können niemals Kosten verlangt werden. Das sind Verwaltungstätigkeiten des Vermieters. Und es gehört zum Vermieterleben dazu, dass es sich ein Interessent kurzfristig nochmal anders überlegt.

    Was aber theoretisch vielleicht passieren könnte ist, dass der Vermieter der Meinung sein wird, dass bereits ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen ist. In diesem Fall könntest du dann nur regulär kündigen mit 3 Monaten Kündigungsfrist und müsstest entsprechend Miete zahlen.

    Ob tatsächlich ein mündlicher Vertrag zustande kam, kann hier im Forum aber nicht festgestellt werden. Damit müsstest du zu einem Anwalt, wenn der Vermieter sich auf diesen Standpunkt stellt.

  • Es besteht auch die Möglichkeit, dass hier Schadensersatz geltend gemacht wird, weil der Mietvertrag nicht abgeschlossen worden ist. Dafür müsste entweder ein Vorvertrag bestehen oder aber ein vorvertragliches Schuldverhältnis.

    Ein Vorvertrag ist soweit nicht ersichtlich. Für ein vorvertragliches Schuldverhältnis nach § 311 II BGB ist zwar nicht so viel notwendig, aber für die Verpflichtung der Eingehung eines Vertrages schon. Das Vermieter muss darauf vertraut haben, dass der Mietvertrag sicher abgeschlossen wird.

    Die Frage ist also, wie man dein "Einverständnis zur Erstellung des richtigen Mietvertrages" verstehen kann. Das muss im Einzelfall geprüft werden, wobei anzumerken ist, das hohe Anforderungen an sowas gestellt werden, weil es nicht unüblich ist, das sich ein Mieter auf mehrere Wohnung bewirbt usw.

    Auf der anderen Seite muss man genau schauen, welche Kosten hier geltend gemacht werden und ob diese auch tatsächlich entstanden sind. Eventuell steht die Wohnung jetzt einen Monat leer, dann könnte man versuchen diese Kosten geltend zu machen. Aber wie gesagt, ob das erfolgreich ist, steht auf einen anderen Blatt Papier.

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