Gegenstand räumen, der nicht mir gehört/ mir hinterlassen wurde

  • Ich ziehe aus einem Zimmer aus, darin befindet sich ein großer Spiegel meiner Vormieterin, den sie mir da gelassen hat.

    Nun verlangt dir Vermieterin, dass ich mich um den Spiegel kümmere.

    Ich habe angeboten den Spiegel in ebay-Kleinanzeigen reinzustellen.

    Als meine Vormieterin mir den Spiegel daließ, war ich mir nicht darüber klar, dass ich diesen dann auch räumen muss.

    Ich dachte ich helfe meiner Vormieterin beim Umzug, wenn Sie sich nicht darum kümmern muss, weil der Spiegel groß und schwer ist.
    Allerdings empfinde ich es als unfair mich um einem Gegenstand zu kümmern, den ich nicht in das Haus geholt habe.


    Wie ist meine Lage?

    Muss es offiziell festgehalten sein, dass ich den Spiegel übernommen hab, damit meine Vermieterin ihren Anspruch geltend machen kann oder kann sie das auch so von mir verlangen?


    Vielen Dank schon mal an jeden, der sich hier die Zeit nimmt :)


    liebe Grüße
    Arian

  • Hallo Arian,

    das ist nicht so einfach zu beantworten, denn es gibt zwei Möglichkeiten. Erstens, du könntest den Spiegel von deiner Vormiertin übernommen haben, also geschenkt bekommen haben. Dann wäre es deiner und die Vermieterin kann verlangen, ihn zu entfernen. Oder es kann sein, dass die Vormieterin den Spiegel einfach nur da gelassen hat. Dann gehört er jetzt der Vermieterin und der Spiegel gehört zur Mietsache.

    Nun musst du selber überlegen, wie es gelaufen ist und entsprechend entscheiden, was zutrifft.

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