Wie die Wohnung übergeben nach 16 Monaten?

  • Wir verlassen unsere Wohnung nach 16 MOnaten.

    Wir haben eine Küche eingebaut, überall Tapeten geklebt, etliche Bilder mit Nägeln an die Wand angebracht, 2 große Löcher gebohrt um große Gemälde anzuhängen, sowie 2 mal über der Scheuerleiste die Wand durchbohrt um Kabel zu legen.

    Um nicht kurz vor Ende der Mietzeit, bei der Übergabe unangenehme Überraschungen zu erleben habe ich im Netz gesucht, aber nichts Identisches gefunden.

    Wir haben vor die Küche zu verkaufen, die Kabellöcher wieder zu schließen, ebenso die beiden großen Bohrlöcher, und mit Tapetenrest zu überkleben.Die Wohnung wird nach dem Auszug geputzt, Armaturen sehen auch noch aus wie unbenutzt.

    Wäre das korrekt? Oder habe ich einen Denkfehler?

    Wir haben, der derzeitigen Tapeten-Mode gemäß, ziemlich farbige, teils auffällig gemusterte Tapeten. Nachbarn, die letztens ausgezogen sind haben ihre Wohnung nach dem Auszug (zumindest)gestrichen, was uns befürchten läßt, dass wir mit der Vermieterin vielleicht Schwierigkeiten bekommen.


    Zitat aus unserem Mietvertrag:

    "§9
    Rückgabe der Mietsache


    1.
    Der Mieter hat die Wohnung einschl. Nebenräumlichkeiten im vertragsgemäßen Zustand bei Beendigung des Mietverhältnisses unter Beachtung von § 4 Abs. 6 zurück zu geben.

    ....

    §4 Abs. 6
    Die laufenden Schönheitsreparaturen trägt der Mieter auf eigene Kosten."


    Zum vertragsgemäßen Zustand nach diesem Mietvertrag:

    HAbe noch einen Abschnitt in §9 gefunden: "Die Wohnung wird vom Vermietre ohne Tapeten und ohne Lackarbeiten an den Türrahmen übernommen. Sonstige, eventuell fällige Schönheitsreparaturen sind jedoch vom Mieter auszuführen."

    "Jedoch" find ich hier seltsam.
    Im Übergabeprotokoll steht nur "Die Wohnung befindet sich in einem ordnungsgemäßen Zustand", ansonsten sind nur Aufzählungen vorhanden (Schlüssel, Badewanne, etc)
    .

    Vielen Dank schonmal im Voraus!

    Gruß

    2 Mal editiert, zuletzt von heimatlos (4. Mai 2011 um 11:25)

  • Hallo heimatlos,
    das Uebergabeprotokoll ist ja in der Regel von Ihnen bestaetigt worden. Alles weitere ist aus den Vertrag zu erkennen. Wenn Sie aber noch guterhaltende Tapeten an den Waenden haben, koennen Sie eine fruehzeitige Wohnungsabnahme mit Ihren Vermieter durchfuehren um gegebenfalls bei Nicht - Interesse des Vermieters an den Tapeten, diese dann anschliessend entfernen. Da besteht aufgrund auch Ihres Paragraf 9 kaum eine Chance auf sog. angemessene Kostenerstattung in Bezug auf die noch "jungen" Tapeten. Eine andere Moeglichkeit, Ihr Nachmieter uebernimmt die Wohnung so wie sie ist (Verhandlungssache) und das mit der Erlaubnis Ihres Vermieters.

    Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (4. Mai 2011 um 19:14)

  • Hallo,


    @ D-D-I
    Danke für die Antwort, aber wir wollen gar kein Geld für unsere Tapeten!
    Vielleicht habe ich mich falsch ausgerückt.


    Wir möchten nur nicht die Tapeten wieder entfernen.
    Ich kenne Mietverträge, wo bei Auszug die Entfernung der Tapeten gefordert wird.

    In den von mir zuvor zitierten Stellen aus unserem Vertrag bzw des Übergabeprotokolls kann ich das so nicht erkennen. Es ist nicht eindeutig für mich. Weil ich nicht weiß wie ich es deuten kann -für unseren Fall - stellte ich hier meine Frage, ob das was wir vorhaben vorher zu erledigen dem Mietvertrag/Rechtsprechung entspricht.

    Zitat

    Wir haben vor die Küche zu verkaufen, die Kabellöcher wieder zu schließen, ebenso die beiden großen Bohrlöcher, und mit Tapetenrest zu überkleben.Die Wohnung wird nach dem Auszug nur geputzt, Armaturen sehen auch noch aus wie unbenutzt.

    Vielleicht kann da noch direkt eingegangen werden. Danke!

    Gruß

  • Hallo heimatlos,
    ich kann Ihren Paragrafen 9 nicht richtig interpretiere ! Wer hat die Wohnung "uebernommen" der Vermieter oder Sie ??? Wenn Sie die Wohnung ubernommen haben, lassen Sie Ihre Tapeten am besten bis zur Wohnungsabnahme dran (fruehzeitig durchfuehren) und klaeren es vor Ort mit den Vermieter ab. Wenn der Vermieter die Wohnung "uebernommen" hat !?, dann koennen Sie wie es beschrieben ist, die Tapeten eigentlich entfernen.

    Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!