Beiträge von heimatlos

    Hallo,


    @ D-D-I
    Danke für die Antwort, aber wir wollen gar kein Geld für unsere Tapeten!
    Vielleicht habe ich mich falsch ausgerückt.


    Wir möchten nur nicht die Tapeten wieder entfernen.
    Ich kenne Mietverträge, wo bei Auszug die Entfernung der Tapeten gefordert wird.

    In den von mir zuvor zitierten Stellen aus unserem Vertrag bzw des Übergabeprotokolls kann ich das so nicht erkennen. Es ist nicht eindeutig für mich. Weil ich nicht weiß wie ich es deuten kann -für unseren Fall - stellte ich hier meine Frage, ob das was wir vorhaben vorher zu erledigen dem Mietvertrag/Rechtsprechung entspricht.

    Zitat

    Wir haben vor die Küche zu verkaufen, die Kabellöcher wieder zu schließen, ebenso die beiden großen Bohrlöcher, und mit Tapetenrest zu überkleben.Die Wohnung wird nach dem Auszug nur geputzt, Armaturen sehen auch noch aus wie unbenutzt.

    Vielleicht kann da noch direkt eingegangen werden. Danke!

    Gruß

    Wir verlassen unsere Wohnung nach 16 MOnaten.

    Wir haben eine Küche eingebaut, überall Tapeten geklebt, etliche Bilder mit Nägeln an die Wand angebracht, 2 große Löcher gebohrt um große Gemälde anzuhängen, sowie 2 mal über der Scheuerleiste die Wand durchbohrt um Kabel zu legen.

    Um nicht kurz vor Ende der Mietzeit, bei der Übergabe unangenehme Überraschungen zu erleben habe ich im Netz gesucht, aber nichts Identisches gefunden.

    Wir haben vor die Küche zu verkaufen, die Kabellöcher wieder zu schließen, ebenso die beiden großen Bohrlöcher, und mit Tapetenrest zu überkleben.Die Wohnung wird nach dem Auszug geputzt, Armaturen sehen auch noch aus wie unbenutzt.

    Wäre das korrekt? Oder habe ich einen Denkfehler?

    Wir haben, der derzeitigen Tapeten-Mode gemäß, ziemlich farbige, teils auffällig gemusterte Tapeten. Nachbarn, die letztens ausgezogen sind haben ihre Wohnung nach dem Auszug (zumindest)gestrichen, was uns befürchten läßt, dass wir mit der Vermieterin vielleicht Schwierigkeiten bekommen.


    Zitat aus unserem Mietvertrag:

    "§9
    Rückgabe der Mietsache


    1.
    Der Mieter hat die Wohnung einschl. Nebenräumlichkeiten im vertragsgemäßen Zustand bei Beendigung des Mietverhältnisses unter Beachtung von § 4 Abs. 6 zurück zu geben.

    ....

    §4 Abs. 6
    Die laufenden Schönheitsreparaturen trägt der Mieter auf eigene Kosten."


    Zum vertragsgemäßen Zustand nach diesem Mietvertrag:

    HAbe noch einen Abschnitt in §9 gefunden: "Die Wohnung wird vom Vermietre ohne Tapeten und ohne Lackarbeiten an den Türrahmen übernommen. Sonstige, eventuell fällige Schönheitsreparaturen sind jedoch vom Mieter auszuführen."

    "Jedoch" find ich hier seltsam.
    Im Übergabeprotokoll steht nur "Die Wohnung befindet sich in einem ordnungsgemäßen Zustand", ansonsten sind nur Aufzählungen vorhanden (Schlüssel, Badewanne, etc)
    .

    Vielen Dank schonmal im Voraus!

    Gruß

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