Hallo allerseits!
Ich war Student, wurde aber nun exmatrikuliert, da ich eine Prüfung im Letztversuch nicht bestanden habe. Momentan wohne ich noch in einer Mietwohnung (kein Studentenwohnheim). Gemäß dem Mietvertrag muss 2 Monate vor Auszug gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Mietvertrag für ein weiteres Semester. Da ich nun nicht mehr weiter studieren werde, plane ich, vorübergehend wieder in meinen Heimatort zu meinen Eltern zu ziehen. Da mich nun nichts mehr in der Stadt, in der ich momentan noch wohne, hält, würde ich gerne wissen, ob ich den Mietvertrag wegen der Exmatrikulation fristlos kündigen kann?
LG Clanlan