Kündigung des Mietvertrages wegen Exmatrikulation?

  • Hallo allerseits!

    Ich war Student, wurde aber nun exmatrikuliert, da ich eine Prüfung im Letztversuch nicht bestanden habe. Momentan wohne ich noch in einer Mietwohnung (kein Studentenwohnheim). Gemäß dem Mietvertrag muss 2 Monate vor Auszug gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Mietvertrag für ein weiteres Semester. Da ich nun nicht mehr weiter studieren werde, plane ich, vorübergehend wieder in meinen Heimatort zu meinen Eltern zu ziehen. Da mich nun nichts mehr in der Stadt, in der ich momentan noch wohne, hält, würde ich gerne wissen, ob ich den Mietvertrag wegen der Exmatrikulation fristlos kündigen kann?

    LG Clanlan

  • Hallo,

    das Gesetz sieht in §549 III BGB eine Ausnahme für Studentenwohnungen vor, bei denen bestimmte Regelungen zum Mieterschutz nicht gelten. Allerdings ist es juristisch nicht so ohne Weiteres feststellbar, ob es sich um eine Studentenohnung im Sinne dieses Gesetzes handelt. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

    Aus diesem Grund kann deine Frage hier nicht allgemeingültig beantwortet werden, sondern du müsstest deinen Vertrag von einem Anwalt oder dem Mieterverein prüfen lassen.

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