Muss man bestehendes Internet übernehmen?

  • Hallo, ich möchte umziehen und in der Wohnung liegt wohl schon Internet. Mein Vertrag läuft aber noch 1 1/2 Jahre und kann nicht vorher gekündigt werden.

    Muss ich das Internet das der Vermieter schon angemeldet hat bezahlen?

  • Hallo,

    die Gebühr für einen Internetzugang gehört nicht zu den Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung. Das bedeutet, will der Vermieter dies bereit stellen und eine Gebühr dafür nehmen, muss dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sein. Ist das nicht vereinbart, hat der Vermieter auch keine Rechtsgrundlage, dafür Kosten zu verlangen. Wenn es vereinbart st, dann muss man als Mieter natürlich der Verpflichtung nachkommen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!