Kaution bei Vermieter-Insolvenz

  • Hallo ihr lieben!
    Ich bin neu hier, hoffe also, das Thema im richtigen Unterforum eingeordnet zu haben.

    Die Situation ist folgende: unser Vermieter ging während unseres Mietverhältnisses pleite, verschwieg dies aber von Anfang an, obwohl ihm das bei einer Masse von über 1 Millionen Euro hätte klar sein müssen. Jedenfalls haben wir aufgrund einiger Vertrauensumstände das Kautionskonto selbst eröffnet, benötigen nun aber, nach dem wir ausgezogen sind, eine Bestätigung des Vermieters, dass die Wohnung ordnungsgemäß übergegen wurde. Dieses Schriftstück würde dann mit dem Papierkram der Insolvenzverwalterin dazu führen, dass wir die Kaution freigeben können.

    Nun würde ich gern wissen, was in diesem Schreiben alles vermerkt werden sollte, und ob es sonst noch etwas gibt, auf das man achten muss.

    Vielen Dank für die Hilfe!
    MfG, Phi. :)

  • Hallo phi,
    wenn die Wohnungsabnahme mit Ihnen und den Vermieter bzw. der Berechtigten und Bevollmaechtigten Person durchgefuehrt wurde, hat diese Person das Wohnungsabnahmeprotokoll mit unterschrieben und somit die Ordnungsmaessigkeit bestaetigt. Sie sind hoffentlich im Besitz des Abnahmeprotokoll. Wenn dann keine weiteren Forderung (Bekos, Mietrueckstand etc.) aus den abgeschlossenen Mietverhaeltnis bestehen, ist damit eine Rueckzahlung/Freigabe der Kaution der naechste Schritt.
    Bitte achten Sie darauf, das Sie ein "glasklaren" Vermerk darueber haben, das (wenn alles OK ist) keine weiteren Forderung gegen Sie bestehen( Wohnungsmaengel etc.).
    Ansonsten das was "Mainschwimmer" geschrieben hat mit beachten.

    Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (4. Mai 2011 um 18:57)

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