Hallo, ich hätte eine Frage zum Thema Miete. Ich bin vor etwas mehr als einem Monat in eine neue Wohnung eingezogen. Ich habe hier noch einen Mitbewohner, der hier vorher schon gewohnt hat. Vorher hatte er einen Untermietervertrag mit der Vormieterin und jetzt soll ich zur Hauptmieterin werden. Ich habe alles mit der Vormieterin geklärt so wie es von ihr mit dem Vermieter besprochen war. Ich sollte dem Vermieter meine Daten schicken, damit dieser einen Mietvertrag aufsetzen kann. Das habe ich gemacht und der Vermieter hat sich nicht zurück gemeldet. Ich bin dann schonmal in die neue Wohnung eingezogen. Ich wohne jetzt circa einen Monat hier und sowohl ich als auch mein Mitbewohner können den Vermieter nicht erreichen und er meldet sich nicht zurück. Wir sind ein bisschen Ratlos. Ich kann mich nicht ummelden und mich um viele andere Sachen nicht kümmern. Meine Frage ist jetzt ob der Vermieter, wenn er sich denn irgendwann mal meldet für den ersten Monat Miete verlangen kann, wenn ja kein Mietvertrag bestand. Danke im Voraus. ![]()
Mietnachforderung ohne Mietvertrag?
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Morphine -
4. März 2020 um 08:48 -
Erledigt
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Hallo Morphine,
Miete kann er vermutlich nicht verlangen, aber wahrscheinlich eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Miete. Kommt also für Dich auf dasselbe hinaus.
Allerdings würde ich Dir empfehlen, dringend mal mit Deiner Vormieterin zu sprechen, wie sie Kontakt mit dem Vermieter herstellen konte. Die Vormieterin ist nämlich ohne ausdrückliche Vollmacht gar nicht berechtigt, mit Dir irgendwelche Vereinbarungen bezüglich der Mietwohnung zu treffen. Das kann nur der Vermieter. Und wenn Du von dem keine Zusage hast, kann es sein, dass Du auf einmal ohne Wohnung dastehst.
cu
Guenni
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Hi Guenni!
Vielen Dank für deine Antwort!
Tatsächlich hat der Vermieter sich gestern endlich gemeldet und gesagt, dass der Mietvertrag in der Post ist und dass ich ihn einfach unterschrieben zurück schicken soll. Ich soll mich noch nicht mal mit ihm treffen oder so, dem Typen ist echt alles egal. Das wusste ich auch schon von der Vormieterin, deswegen hab ich mir auch keine Sorgen gemacht, dass ich hier wieder rausgeschmissen werde.
Ich denke ich werde ihm sagen, dass ich etwas weniger Miete für den letzten Monat bezahlen werde, da es mir schon echt Unannehmlichkeiten bereitet hat nichts von ihm zu hören. Vielleicht muss ich deshalb sogar bei bestimmten Stellen Strafgebühren zahlen.
Nochmal, danke für deine Antwort

lg
Morphine
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Ich habe mal in einer Wohnung 9 Monate ohne Mietvertrag gewohnt. Der Vermieter war so locker drauf, dass ich nicht mal Miete nachzahlen sollte. Habe echt Glück gehabt mit meinem Vermieter.
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Hallo Morphine,
Ich denke ich werde ihm sagen, dass ich etwas weniger Miete für den letzten Monat bezahlen werde,
Vielleicht akzeptiert er es, wenn er die Sache nicht so genau nimmt, muss er aber nicht. Denn die Tatsche, dass er sich nicht zurück gemeldet hat, ist kein Grund, die Miete zu mindern. Immerhin konntest du den Wohnraum ja uneingeschränkt nutzen, und darauf kommt es an.
Ich kann mich nicht ummelden
Es ist richtig, dass man zur Ummeldung eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt. Aber es ist ein verbreiteter Irrtum, dass man sich ohne dieser nicht ummelden kann. Die Pflicht, sich innerhab von 14 Tagen ab dem Umzug anzumelden bleibt trotzdem. Liegt die Bestätigung nicht vor, erklärt man das beim Einwohnermeldeamt, aber man ist seiner Pflicht nachgekommen. Entweder kann man die Bestätigung nachreichen, oder die Behörde schreibt den Vermieter an und fordert ihn auf, seiner Pflicht nachzukommen.
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