Hallo zusammen,
wir bewohnen eine EG-Wohnung mit angrenzendem Innenhof in einem Dreiparteienhaus.
Der Innenhof wird von uns alleine genutzt; die Vermieter haben einen Schopfen, der ein paar Sachen von ihnen lagert.
Die alleinige Nutzung ist leider nicht im Mietvertrag geregelt (hatte ich bei Unterzeichnung des Vertrages leider nicht genau genug geprüft), wurde mir aber vor Zeugen mündlich zugesichert.
Naja, das ist ein anderes Thema.
Mein eigentliches Thema:
Bisher wurde dieser Innenhof von uns alleine gepflegt. Dies ist vor allem das Fegen des Laubs, welches vom Nachbarsgrundstück reinfällt.
Da es einen Grund- und Abwasserschaden im Keller gab, der den Vermietern zugeordnet ist, wurde der Gulli des Innenhofes geprüft und angeblich ist mit Unter das viele Laub dafür verantwortlich, dass das Wasser nicht so schnell ablaufen konnte und somit sich durch minimalste Risse seinen Weg in den Keller gesucht hat.
Nach dieser Feststellung hat uns die Vermieterin gebeten den Innenhof alle zwei Wochen zu kehren. Was wir zugestimmt haben und auch nachkamen.
Jedoch waren sie Anfang Februar im Haus und Innenhof und fanden den Zustand nicht gut genug.
Ohne uns darauf anzusprechen kam ein Tag später eine Email an die Reinigungsfirma des Treppenhauses, bitte den Innenhof mit auf die Reinigungsliste zu nehmen. Wir wurden in CC genommen, die anderen Parteien nicht. Dass sie nicht zufrieden war, hatte sie auch erst auf Nachfrage von uns mitgeteilt, Wir fragten sie, warum das gemacht werden soll, da wir ja das Laub zusammenkehren wollen und auch machen. Nur hatte es in der Woche davor mehr gestürmt und wir hatten jetzt keine Zeit direkt danach.
Bisher wurde nicht genau gesagt, dass die Nebenkosten auf uns abgerechnet werden. Da jedoch nur wir in der Email mit aufgenommen wurden, gehen wir davon aus, dass dies eine indirekte Information war, dass dies auf uns in der Nebenkostenabrechnung 2020 hinzugefügt wird.
Long Story short:
Darf die Vermieterin ohne unsere Zustimmung einen Reinigungsdienst beauftragen, nur weil dies nicht nach ihrer Zufriedenstellung war?
Im Mietvertrag steht: "Die Haus- und Hofreinigung ist gem. der Hausordnung vom Mieter entsprechend durchzuführen oder durchführen zu lassen, sofern der Vermieter diese Arbeiten nicht besorgt oder vergibt. In diesem Fall werden die Kosten des Vermieters nach §2 der Betriebskostenverordnung umgelegt."
In der Hausordnung steht nichts, dass der Mieter die Treppe bzw. den Innenhof zu reinigen hat. Jedoch wurde die Reinigung des Innenhofs seit meines Einzugs in 2017 durch mich/uns gemacht.
Fühlen uns hier übergangen im dem Sinne, dass Kosten auf uns zukommen, welche wir nicht vereinbart haben.
Des Weiteren bringt eine zwei wöchige Reinigung nichts, da wenn ein Tag später wieder Laub da ist und wir Gäste empfangen, wir sowieso selbst kehren...
Vielen Dank.
VG Neroxx