Abstandszahlung vom Vermieter nach Kündigung

  • Hallo an alle,

    wir haben ein mittelschweres Problem. Oder eher gesagt einen privaten Vermieter der nicht weiß was er tut. Vielleicht kann ja der ein oder andere hier helfen oder hat ähnliche Erfahrungswerte.

    Historie:

    11.01.2020 Unterschreiben des Mietvertrages Einzug 01.02.2020

    17.01.2020 Aufhebungsvertrag unsererseits abgesandt an den Vermieter wegen priv. Umstände

    10.02.2020 Anruf bei Vermieter, mündliche Zusage für Aufhebung, Vermieter bittet um Entschädigungszahlung von einer halben Kaltmiete (264€)

    19.02.2020 Brief -> Bestätigung Aufhebung von Vermieterseite + Abstandszahlungsforderung von 1 Kaltmiete (528€) ... Datum auf Brief 13.02.2020

    19.02.2020 Anruf beim Vermieter wegen Nachfrage, Vermieter redet sich raus mit "Ich war müde als ich das mit der halben Kaltmiete am Telefon sagte etc, daher muss komplett eine Miete übernommen werden. Steuerberater hat bestätigt das man das so machen soll... (ja was hat der damit zutun?) sowie Androhung Anwalt." Desweiteren wurde gesagt das das Papier nochmal umgeschrieben wird und mir neu zugesandt werden soll da ich sagte das Abstandszahlungen nicht zulässig sind. Sie wollte es anders formulieren....???

    Hierzu ist meine Frage ob das überhaupt so rechtens ist und wie wir vorzugehen haben.
    Ich weiß das Abstandszahlungen von Vermietern absolut nicht erhoben werden dürfen. Für was auch?

    Der Wortlaut im Brief vom 19.02.2020:
    Sehr geehrte Frau xxx,

    hiermit bestätige ich Ihnen die Aufhebung des Mietvertrages für Wohnung XYZ.

    Bitte überweisen Sie die Abstandszahlung von einer Kaltmiete (528€) an folgendes Konto: xxx
    13.02.2020 Unterschrift

    Es gab für die Wohnung weder einen Vormieter, noch einen Nachmieter.

    Was würdet ihr tun? Wie habe ich mich nun zu verhalten?

    Am liebsten würde ich es einfach so stehen lassen und auf den Anwalt warten. So eine unfaire Vermieterin habe ich noch nicht erlebt.


    Danke an alle

  • Im Allgemeinen habt ihr eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten. Wenn der Vermieter bzw ihr den Vorschlag des Vermieters bisher nichts unterschrieben habt und der Vermieter nun sogar auf die gesetzliche Kündigungsfrist bestehen würde, müsst ihr zu Ende Mai kündigen. Dementsprechend auch die Miete bis dahin zahlen. Das wäre erheblich mehr als seine bisherige Forderung. Aufhebungsverträge gehen nur in beidseitigem Einverständnis und sind daher reine Verhandlungssache.

    Jetzt ist es an euch zu überlegen, auf die Forderung einzugehen, die im meinen Augen bereits durchaus entgegenkommend ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von Schweinchenfan (20. Februar 2020 um 11:14)

  • Ich weiß das Abstandszahlungen von Vermietern absolut nicht erhoben werden dürfen.

    Woher weiß du das denn?

    Wie schon geschrieben, ein Aufhebungsvertrag ist Verhandlungssache.

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