Mietminderung wegen defekter Heizung?

  • Hallo, wir wohnen seit 01.12.19 in unserer Doppelhaushälfte aus dem Jahr 2000. Seit Mietbeginn ist uns aufgefallen, dass die Heizung im Haus sich nicht ganz so verhält, wie wir es von den Heizungen aus unserem Elternhaus oder anderen Wohnungen gewohnt waren.

    Von Beginn an, fiel es uns schwer, die Temperatur so einzustellen, wie wir es gerne hätten. Entweder wurde es zu heiß oder die gewünschte Temperatur wurde nicht erreicht. Ich probierte alle Einstellungen sowohl am Heizkessel, dem Thermostat im Wohnzimmer und den Heizkörpern selbst aus. Nie ließ sich ein Muster erkennen, um die gewünschte Temperatur mehrmals gezielt zu erreichen. Zwischenzeitlich dachte ich hätte des Problems Lösung am Thermostat an der Wohnzimmerand gefunden. Das stellte sich dann doch nicht so heraus.

    Die Temperatur im Wohnzimmer schwankte (ohne Muster und Regelmäßigkeit) zwischen 17,8 und 21,1 Grad.


    Gleichzeitig hatten wir Probleme mit dem Warmwasser. Duschen war oft aber nicht immer warm/heiß möglich. Das Vollaufen lassen der Badewann wurde ebenfalls zur Lotterie.

    Der Vermieter wusste Bescheid, dass es Schwierigkeiten mit der Temperatur gab. Seine ersten Ratschläge waren, die Heizugn zu entlüften und Druck nachzufüllen. Beide Ratschläge wurden umgesetzt, brachten jedoch keine Besserung. Anschließend war dann lange Funkstille. Auch weil wir alles mögliche ausprobierten/teilweise dachten, jetzt hätten wir das Problem durch unser Rumprobieren gelöst.

    Anfang Februar kam dann der Heizungsbauer, der vermutete/bestätigte, dass die Steuerung der Heizung defekt sei. Das heißt für uns wir haben DEZ/JAN/FEB Miete überwiesen für eine defekte Heizung.

    Nun meine Frage, inwieweit uns eine Mietminderung zusteht. Hätten wir davor intensiver auf einen Heizungsbauer drängen sollen bzw. uns anders kommunizieren?

    Viele Grüße!

  • Es könnte durchaus schwierig werden rückwirkend die Mietminderung geltend zu machen, wenn man wusste, dass man hätte die Miete mindern können. Hier das Gegenteil zu beweisen wird schwierig, da ihr den Mangel kanntet und wahrscheinlich auch das ihr daraufhin die Miete mindern könnt.

  • Also ehrloch gesagt, wusste ich das nicht. Das ist meine zweite Mietwohnung und ich bin was rechtliche Sachen anbelangt wirklich nicht der, der den "großen Durchblick" hat.

    Also hätten wir wenn direkt als wir es selbst nicht hinbekommen haben, die Mietminderung ansprechen sollen?


    Jetzt, da der Schaden bestätigt ist, wird es schwierig die Mietminderung nachzufordern? Ist der entscheidene Punkt die Tatsache, dass ich nachweisen muss, dass ich nicht WUSSTE, dass man mindern kann oder muss ich nachweisen, dass in der Zeit ein Defekt vorlag?

  • Hallo,

    es wird vermutet das du die Zahlung in Kenntnis der Mietminderung vorgenommen hast, als Indiz wirkt natürlich die Mietzahlung trotz Mangelanzeige. Diese Vermutung kann aber widerlegt werden. Wie das am Besten erfolgt und ob es bei euch Aussicht auf erfolgt hat, kann man so nicht beurteilen.

    Aber es geht dann auch um die Höhe der Mietminderung. Ihr müsst genau darlegen, inwieweit der Gebrauch gemindert war. Dass das Wasser hin und wieder kalt geblieben ist, ist nicht so Aussagekräftig. Wie häufig, wie warm wurde das Wasser, wann viel es aus etc.

    Also es wird problematisch Nachzuweisen das ihr die Mietminderung nachträglich geltend machen könnt und die Höhe wird dann schwierig. Insgesamt ein sehr hohes Prozessrisiko.

    Man könnte jetzt die Mietzahlung unter Vorbehalt der Mietminderung zahlen bis der Mangel behoben ist und genau Protokollieren was so die Probleme sind. Aber ob sich da der Aufwand lohnt ist auch ne andere Frage.

  • Es könnte durchaus schwierig werden rückwirkend die Mietminderung geltend zu machen, wenn man wusste, dass man hätte die Miete mindern können. Hier das Gegenteil zu beweisen wird schwierig, da ihr den Mangel kanntet und wahrscheinlich auch das ihr daraufhin die Miete mindern könnt.

    Das stimmt. Rückwirkend ist es immer schwierig was zurück zu bekommen :|

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