Hallo, wir wohnen seit 01.12.19 in unserer Doppelhaushälfte aus dem Jahr 2000. Seit Mietbeginn ist uns aufgefallen, dass die Heizung im Haus sich nicht ganz so verhält, wie wir es von den Heizungen aus unserem Elternhaus oder anderen Wohnungen gewohnt waren.
Von Beginn an, fiel es uns schwer, die Temperatur so einzustellen, wie wir es gerne hätten. Entweder wurde es zu heiß oder die gewünschte Temperatur wurde nicht erreicht. Ich probierte alle Einstellungen sowohl am Heizkessel, dem Thermostat im Wohnzimmer und den Heizkörpern selbst aus. Nie ließ sich ein Muster erkennen, um die gewünschte Temperatur mehrmals gezielt zu erreichen. Zwischenzeitlich dachte ich hätte des Problems Lösung am Thermostat an der Wohnzimmerand gefunden. Das stellte sich dann doch nicht so heraus.
Die Temperatur im Wohnzimmer schwankte (ohne Muster und Regelmäßigkeit) zwischen 17,8 und 21,1 Grad.
Gleichzeitig hatten wir Probleme mit dem Warmwasser. Duschen war oft aber nicht immer warm/heiß möglich. Das Vollaufen lassen der Badewann wurde ebenfalls zur Lotterie.
Der Vermieter wusste Bescheid, dass es Schwierigkeiten mit der Temperatur gab. Seine ersten Ratschläge waren, die Heizugn zu entlüften und Druck nachzufüllen. Beide Ratschläge wurden umgesetzt, brachten jedoch keine Besserung. Anschließend war dann lange Funkstille. Auch weil wir alles mögliche ausprobierten/teilweise dachten, jetzt hätten wir das Problem durch unser Rumprobieren gelöst.
Anfang Februar kam dann der Heizungsbauer, der vermutete/bestätigte, dass die Steuerung der Heizung defekt sei. Das heißt für uns wir haben DEZ/JAN/FEB Miete überwiesen für eine defekte Heizung.
Nun meine Frage, inwieweit uns eine Mietminderung zusteht. Hätten wir davor intensiver auf einen Heizungsbauer drängen sollen bzw. uns anders kommunizieren?
Viele Grüße!