Guten Abend,
wir haben unserem Mieter unserer Einliegerwohnung, wir wohnen im gleichen Haus, weitere Wohnungen gibt es nicht, die Abrechnung der Neben- und Betriebskosten zugestellt.
Uneinigkeit gibt es bezüglich der Abrechnung der Betriebskosten für die Heizung.
Im MV ist unter „Paragraph 5 Heizung und Warmwasserversorgung“ per Markierung des „Unterpunktes 4“ vereinbart, dass die Kosten vom VM auf die angeschlossenen Wohnungen ungelegt werden.
Unser Mieter meint nun, dass nach Heizkostenverordnung umgelegt werden muss, da die Verordnung nicht explizit im MV ausgeschlossen worden ist.
In einem weiteren Unterpunkt des MV unter oben genannten Paragraphen 5 steht bezüglich der Heizkosten weiter, dass die Betriebskosten vom Vermieter entsprechend der Heizkostenverordnung umgelegt werden, d.h. nach Wohnfläche und einem Verbrauch rechnungstragenden Maßstab. Wir haben vergessen diesen Punkt zu streichen.
Wie sollten wir uns verhalten? Muss die Heizkostenverordnung explizit ausgeschlossen werden? Dürfen wir verbrauchsunabhängig nach Wohnfläche umlegen?
Grüsse
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