Einer von zwei Vermietern verstorben

  • Hallo zusammen,

    ich habe einen Mietvertrag für eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus. Das Haus gehört zwei Brüdern (50/50).

    Im Vertrag stehen beide Brüder namentlich als Vermieter.

    Einer der beiden ist kurz vor Weihnachten verstorben.

    Im moment bin ich mir in dieser Situation etwas unsicher, worauf ich als Mieter achten sollte.

    In wie fern die eine Hälfte des Hauses durch Erbe an die Witwe übergegangen ist, oder das genze Haus dem noch lebenden Bruder gehört, weiß ich noch nicht. Habe aktuell noch keine Info zu den jetzigen Eigentumsverhältnissen.


    Ich hab also keine Ahnung, ob ich jetzt so gesehen nur noch bei dem einen Bruder wohne, oder ob automatisch durch Erbe die Witwe als Nachfolge-Vermieterin eingesetzt wird.

    Aktuell versuche ich zu klären, wie das jetzt weiter geht. Der Herr ist leider auch nicht der jüngste, weshalb sich das Thema schwierig gestaltet.
    Hat hier jemand mit so einem, oder einem ähnlichen Problem Erfahrung?

    Wie würdet ihr vorgehen?

    Habt ihr Tipps für mich, worauf ich achten sollte?

    Würdet Ihr in dieser Situation auf eine Anpassung des Mietvertrags bestehen?


    Vielen Dank!

  • Hallo,

    wenn der verstorbene Bruder Erben hat, dann werden diese in die Gemeinschaft der Eigentümer eintreten. Das ist aber nichts, worüber du dir Gedanken oder gar Sorgen machen musst. Denn dein Mietvertrag muss aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bestehen bleiben wie er ist. Es muss auch kein neuer Mietvertrag gemacht werden. Auch wenn die Namen nicht mehr stimmen, er gilt weiter. Von daher mach weiter wie bisher, nicht zuletzt was die Mietzahlung betrifft.

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