Mietminderung: Wie die Höhe festsetzen lassen

  • Laut diversen Internetquellen, soll man vorsichtig sein damit, als Mieter selbst die Höhe der Mietminderung festzusetzen. Man solle Mietzalhungen als nur "vorläufig" betiteln und eine Festsetzung der Mietminderung durch den Vermieter verlangen.

    Klingt unrealistisch. Der kann doch einfach nein sagen. Irgendwo muss ich ja mal Druck machen (wegen Schimmel).

  • Ich würde auf keinen Fall etwas ohne Expertenhilfe unternehmen. Das kann der örtliche Mieterverein sein, oder besser ein Anwalt für Mietrecht.

    Und dann sollte natürlich sicher gestellt sein, dass der Auslöser in der Substanz des Hauses und nicht durch Fehler beim Heizen und Lüften liegt.

  • Hallo,

    das Problem ist, wenn man zu viel mindert, dann entstehen Mietrückstände und dies kann unter Umständen halt auch zur Kündigung führen.

    Daher wird geraten die Miete unter Vorbehalt zu zahlen, denn somit kann man später die zu viel gezahlte Miete noch zurückfordern, was nicht funktionieren würde, wenn man die Miete ohne Vorbehalt zahlt. Das macht aber nur Sinn, wenn man die Höhe der Miete gerichtlich feststellen lässt, was ja aber auch seine Zeit dauert.

    Um den Vermieter weiterhin Druck zu machen, kann man die Miete nicht nur mindern, sondern auch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, aber auch dabei gilt, wenn das zu hoch ausfällt droht die Kündigung.

    Darum wird bei sowas immer gesagt, Anwalt nehmen. Gerade beim Schimmel, einige Arten machen eine Wohnung/Zimmer unbewohnbar und andere kann man quasi einfach wegwischen ohne Probleme.

  • Ich finde auch, dass Mietminderung wohl bedacht sein sollte.

    Ich persönlich befinde mich derzeit auch in der gleichen Situation und bin mir relativ sicher, dass es wirklich zu einem Rechtsstreit eskaliert, sofern ich nun die Mietminderung androhe. Ich habe mich aber bereits etwas schlau gemacht über folgende Seite

    [Link entfernt]

    Dort werden verschiedene Sachverhalte präsentiert und nach ausgiebigem Vergleich kann man dann Parallelen ziehen.

    Ich wünsche viel Glück!


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (4. Februar 2020 um 13:40)

  • Ich habe die Verlinkung entfernt.

    Ja, man kann im Internet Urteile zum gewünschten Thema finden, das ist schon richtig. Aber jeder Fall ist etwas anders, in jedem Fall gibt es individuelle Gegebenheiten. Und wenn man irgend etwas übersieht oder einen Faktor für unwichtig einschätzt, dann kann die ganze Sache fehlerhaft werden.

    Daher können wir hier niemandem dazu ermuntern oder unterstützen, die Minderung nach eigenem Ermessen zu bestimmen, auch wenn das natürlich jedem freisteht auf eigene Verantwortung.

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