• Hallo zusammen,


    in unserem Mietvertrag steht festgehalten das wir ein Mal pro Woche das Treppenhaus putzen müssen welcher Pflicht wir auch nachkommen! Unser Nachbar hat sich nun bei unserer Vermieterin beschwert das er mit unserer Art zu putzen nicht zufrieden sei und wir unserer Verpflichtung nicht nachkommen würden. Er hat im Keller des Hauses eine Praxis und es gehen täglich mehrere Leute ein und aus. Er putzt allerdings auch nur ein Mal in der Woche.

    Nun meine Frage gelten in dem Fall überhaupt die normalen Hausregeln aus dem Mietvertrag da er eine größere Nutzung das Treppenhauses hat als wir? Kann ich gegen seine Beschwerde irgendwie in diese Richtung argumentieren? Vorweg ja ich habe versucht mit ihm zu reden aber ist ein ganz besonderer Fall und auch in der Nachbarschaft bekannt für seine Art!


    Danke für eure Antworten

  • Hallo,

    wenn im Vertrag eine bestimmte Regelung zur Treppenhausreinigung steht, z.B. einmal wöchentlich abwechselnd, dann gilt diese so. Ob eine Partei das Treppenhaus mehr oder weniger beansprucht spielt dabei keine Rolle. Die vertragliche Regelung ist einzuhalten. Wenn die Mieter damit nicht mehr einverstanden sind, kann man diese Vereinbarung sicherlich ändern. Aber damit müssen dann alle Mieter und auch der Vermieter einverstanden sein.

    Die Problematik des Putzens durch die Mieter im Treppenhaus besteht in allen Häusern, auch wenn es keine Gewerbeeinheit gibt. Im Erdgeschoß entsteht immer mehr Dreck, den die Leute herein tragen, besonders wenn es draußen nass ist.

    Ob die Beschwerde über die Art des Putzens berechtigt ist, kann ich dir nicht beantworten, denn ich weiß ja nicht, wie du putzt. Wenn du beispielsweise nur kehrst, würde das nicht reichen, man muss auch nass wischen, dass es sauber ist. Im Zweifel müsste die Vermieterin genauer hinterfragen, was dem Nachbarn nicht passt.

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