Mieter verstorben, Tür offen, Gestank im Haus, Lebensmittel

  • Servus Männer,

    leider ist mein Mieter gestern verstorben. Wir mussten die Wohnungstür aufbrechen. Er war noch nicht lange tot und wurde innerhalb kurzer Zeit abgeholt.

    Das eigentliche Problem ist folgendes: Die Tochter (einziger Erbe vermutlich) wird das Erbe ausschließen, auch die danach folgenden (deren Tochter).

    Ich hab jetzt nur ein Problem: Da ist noch Wurst die rumliegt UND Säckeweise Tüten mit vollgepinkelten Erwachsenenwindeln die unglaublich stinken.

    Darf ich diese entsorgen, oder muss ich auf irgendwas warten? Ich sehe hier irgendwie Gefahr im Verzug durch Gesundheitsgefährdung.

    Ich bitte um schnelle Hilfe. Das Haupthaus wird in Mitleidenschaft gezogen durch den Gestank.

    (PS Die Tür lässt sich nicht mehr schließen).

    Danke

    Simon

  • Ok. Danke. Hatte zufällig auch gerade Kontakt mit einem Anwalt. Dieser sagt: Alles abfotografieren und mit Zeugen bestätigen lassen, dass entsorgt werden kann, weil kein Wert.

    Die Wohnung wurde möbliert vermietet. Ist ca. 17 qm nur groß und der Inhalt hat auf den ersten Blick keinen Wert. Wenn ich das andere Zeug zwischenlagere in der Garage beispielsweise könnte ich auch komplett ausräumen?

  • Du schreibst, dass du nicht sicher bist, ob nur die Tochter und deren Kinder Erben sind. Das wäre hinsichtlich der Kosten für das Ausräumen jedoch eine wichtige Information für dich. Denn falls es doch noch einen Erben gibt, wird der Mietervertrag mit diesem fortgesetzt. Und wenn es keinen Erben mehr gibt, dass ist der Fiskus Erbe. Du solltest dich daher an das Nachlassgericht wenden, um diese Fragen zu klären, bevor du irgend was unternimmst (außer die Quellen des Gestanks zu entfernen).

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