Mietbeginn + Einzug

  • Hallo, ich ziehe bald in meine erste eigene Wohnung und hab deshalb noch kaum Erfahrung und weiß noch nicht wie alles abläuft und ob vielleicht meine Unwissenheit momentan ausgenutzt wird.

    Mit 21 hat man halt einfach noch keine Erfahrung.

    Nun zu meinem Anliegen:

    Ich ziehe mit meinem besten Freund demnächst in eine Wohnung

    Unser Mietvertrag beginnt am 01.02.2020

    uns wurde mündlich unter Zeugen( Alte Vermieter, meine Eltern, die Eltern meines jetzt kommenden Mitbewohner und des Mitbewohners) gesagt das wir Mitte Januar die Wohnung beziehen dürfen.

    Da die jetzigen Vermieter bereits seit dem 1.1 eine neue Wohnung haben aber diese noch ein wenig renovieren müssen.

    Das hat leider nicht geklappt da deren Renovierung doch mehr Zeit in Anspruch genommen hat, wir haben dann einen Termin am 31.01 um 14 Uhr für die Schlüsselübergabe bekommen.

    Dies hätten wir so auch hingenommen, nur leider haben wir heute einen Anruf bekommen das dies leider auch nicht klappt.

    Jetzt haben wir die Schlüsselübergabe erst am 01.02 ( und leider dafür auch bis jetzt noch keine Uhrzeit bekommen)

    Die Frage ist kann man da jetzt irgendwas machen ? Was würdet ihr, die erfahrenen Mieter o.ä in solch einer Situation machen?

    Mein Vater hat sich dafür extra Urlaub genommen und wir haben uns extra von einem Bekannten einen Anhänger gemietet/reserviert, den wir jetzt natürlich trotzdem zahlen müssen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Maurice

    2 Mal editiert, zuletzt von darkshadow (30. Januar 2020 um 08:20) aus folgendem Grund: Nachnahme entfernt

  • Hallo,

    in meinen Augen kann man bezüglich der zwei Wichen nicht viel machen, da der frühere Einzug keine vertragliche Leistung darstellte, sondern eine Gefälligkeit.

    Bezüglich der konkreten Übergabe sieht es schon ein wenig anders aus, hier sollte konkret der Mietvertrag bereits erfüllt werden, so dass man darauf auch vertrauen konnte. Wobei es hier auf die genauen Umstände ankommen wird. Ob jetzt wirklich ein schadensersatzbegründener Verzug vorliegt ist Auslegungssache und kann nicht mit Gewissheit bejaht oder verneint werden.

    Es ist halt die Frage, ob man gleich mit Streit in das neue Mietverhältnis starten möchte.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!