Hallo Forum,
Nach >8 Jahren "Wohnungsüberlassung (*) verlängert sich offenstichtlich die Kündigungsfrist.
Gilt die 8Jahresfrist auch wenn zwischendurch der Mietvertrag neu aufgesetzt wurde, da ein neuer zusätzlicher Mieter eingezogen ist?
Unser Beispiel:
Personen A und B haben den Mietvertrag zu ersten Mal vor 9 Jahren unterzeichnet, nach 5 Jahren zieht Person B aus und Person C zieht ein, also wird ein neuer Mietvertrag aufgesetzt. Wie lange wohnt Person A in der Wohnung nach geltendem Recht? Gilt jetzt 4 Monate (nach letztem Mietvertrag), oder gilt der erste Mietvertrag, da die Person ja nie ausgezogen ist.
Danke, beste Grüße,
Christian
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“(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.