Kündigungsfrist nach neuem Mietvertrag

  • Hallo Forum,

    Nach >8 Jahren "Wohnungsüberlassung (*) verlängert sich offenstichtlich die Kündigungsfrist.
    Gilt die 8Jahresfrist auch wenn zwischendurch der Mietvertrag neu aufgesetzt wurde, da ein neuer zusätzlicher Mieter eingezogen ist?

    Unser Beispiel:
    Personen A und B haben den Mietvertrag zu ersten Mal vor 9 Jahren unterzeichnet, nach 5 Jahren zieht Person B aus und Person C zieht ein, also wird ein neuer Mietvertrag aufgesetzt. Wie lange wohnt Person A in der Wohnung nach geltendem Recht? Gilt jetzt 4 Monate (nach letztem Mietvertrag), oder gilt der erste Mietvertrag, da die Person ja nie ausgezogen ist.


    Danke, beste Grüße,


    Christian

    *

    “(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

  • Laut Gesetz ist tatsächlich nur die Überlassung des Wohnraums entscheidend und nicht die Vertragsänderungen.

    Wenn Person A vor 9 Jahren eingezogen ist, gilt auch die längere Frist für den Vermieter.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die spannende Frage hierbei ist: Seit Überlassung an wen? Den ersten Mieter? Den letzten Mieter? Die Mietpartei?

    Ich persönlich würde zu Mietpartei tendieren, und die hätte sich ja geändert. Kann allerdings kein Urteil dazu finden.

    cu

    Guenni

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