Hallo!
der nachbar macht lärm, und nicht zu knapp, teilw. außerhalb ruhezeiten, aber unerträglich laut.
nach dem gespräch mit dem vermieter und schriftliche inkenntnissetzung der lärmbelästigung (des mieters UND vermieters), wollte der VM, dass wir nachbarn ein lärmprotokoll führen. das haben wir gemacht, und (lt. VM) würden 2,3 einträge reichen. wir haben 4 einträge durch mehrere zeugen unterschrieben.
ich habe immer den nachbarn schriftlich aufgefordert, den lärm zu unterlassen (musik, hundegebell, randalieren, schreierei), mündlich ging nicht, entweder hat der herr nicht aufgemacht, ausserdem neigt er zu gewalt.
letzten donnerstag kam ich nach hause, wurde erst verbal von dem ruhestörer angegriffen, dann mit einem schweren gegenstand aus dem 1. stock beworfen, der verfehlte nur knapp meinen kopf. todesdrohungen, schreierei usw. habe die polizei gerufen und anzeige erstattet. alles zufällig auf video festgehalten...
freitag habe ich dem vermieter eine mail plus kopie des lärmprotokolls geschickt, mit der bitte, endlich was gegen den lärm zu unternehmen. ich habe den vorfall kurz erwähnt, nur zur verdeutlichung, dass auch bedrohung durch den nachbar ausgeht, denn ich gehe/ging davon aus, dass solche vorkommnisse (also der versuchten körperverletzung) nicht unbedingt angelegenheiten des vermieters sind.
gestern habe ich eine mail von dem anwalt des VM (genossenschaft) bekommen, mit der bitte, den vorfall der versuchten körperverletzung näher zu schildern und welche beleidigungen der nachbar noch gegen mich ausgesprochen hat. weiterhin bittet der anwalt, keine briefe mehr dem nachbarn zu schicken, denn ZITAT:
#... das könnte bei Gericht, wenn es zu einem Prozess kommen sollte, für den SBV (der VM) nachteilig sein, wenn Sie da als Zeugen vernommen werden sollten und dann ein solcher Brief mit einer solchen Belastungstendenz auftauchen sollte'.
Was soll das jetzt? wieso sollten die schriftl. aufforderungen durch mich, den lärm zu unterlassen, nachteilig für den vermieter sein und ist das nicht eigentlich privatsache?
was hat der VM damit zu tun, dass ich dem nachbarn briefe schicke (die keineswegs unhöflich waren)
und ist der VM berechtigt, auskunft über den vorfall der strafanzeige näheres zu erfahren?
sollte der sich nicht lieber um die lärmunterlassung kümmern??
danke!!!