Lärmbelästigung, versuchte Körperverletzung

  • Hallo!

    der nachbar macht lärm, und nicht zu knapp, teilw. außerhalb ruhezeiten, aber unerträglich laut.

    nach dem gespräch mit dem vermieter und schriftliche inkenntnissetzung der lärmbelästigung (des mieters UND vermieters), wollte der VM, dass wir nachbarn ein lärmprotokoll führen. das haben wir gemacht, und (lt. VM) würden 2,3 einträge reichen. wir haben 4 einträge durch mehrere zeugen unterschrieben.

    ich habe immer den nachbarn schriftlich aufgefordert, den lärm zu unterlassen (musik, hundegebell, randalieren, schreierei), mündlich ging nicht, entweder hat der herr nicht aufgemacht, ausserdem neigt er zu gewalt.

    letzten donnerstag kam ich nach hause, wurde erst verbal von dem ruhestörer angegriffen, dann mit einem schweren gegenstand aus dem 1. stock beworfen, der verfehlte nur knapp meinen kopf. todesdrohungen, schreierei usw. habe die polizei gerufen und anzeige erstattet. alles zufällig auf video festgehalten...

    freitag habe ich dem vermieter eine mail plus kopie des lärmprotokolls geschickt, mit der bitte, endlich was gegen den lärm zu unternehmen. ich habe den vorfall kurz erwähnt, nur zur verdeutlichung, dass auch bedrohung durch den nachbar ausgeht, denn ich gehe/ging davon aus, dass solche vorkommnisse (also der versuchten körperverletzung) nicht unbedingt angelegenheiten des vermieters sind.

    gestern habe ich eine mail von dem anwalt des VM (genossenschaft) bekommen, mit der bitte, den vorfall der versuchten körperverletzung näher zu schildern und welche beleidigungen der nachbar noch gegen mich ausgesprochen hat. weiterhin bittet der anwalt, keine briefe mehr dem nachbarn zu schicken, denn ZITAT:

    #... das könnte bei Gericht, wenn es zu einem Prozess kommen sollte, für den SBV (der VM) nachteilig sein, wenn Sie da als Zeugen vernommen werden sollten und dann ein solcher Brief mit einer solchen Belastungstendenz auftauchen sollte'.

    Was soll das jetzt? wieso sollten die schriftl. aufforderungen durch mich, den lärm zu unterlassen, nachteilig für den vermieter sein und ist das nicht eigentlich privatsache?

    was hat der VM damit zu tun, dass ich dem nachbarn briefe schicke (die keineswegs unhöflich waren)

    und ist der VM berechtigt, auskunft über den vorfall der strafanzeige näheres zu erfahren?

    sollte der sich nicht lieber um die lärmunterlassung kümmern??

    danke!!!

  • Hallo Sunbabe,

    Überleg Dir, was Du willst. Wenn Du auf eine Mietminderung aus bist, mach einfach so weiter wie bisher. Wenn Du allerdings möchtest, dass die Zustände baldmöglichst beendet werden, solltest Du nach besten Kräften Deinen Vermieter unterstützen.

    Aufhören wird das in aller Regel nämlich erst dann, wenn der Störenfried ausgezogen ist. Einem Mieter wegen Fehlverhalten zu kündigen, ist aber keineswegs einfach für den Vermieter. Wenn Du / Ihr ihn nicht nach Kräften unterstützt, kann sich so etwas auch gerne mal über Jahre hinziehen. Bei versuchter Körperverletzung sind die Richter allerdings deutlich weniger kulant, daher vermutlich auch die Nachfrage des Anwalts.

    cu

    Guenni

  • ok, danke!

    also d.h. dass der anwalt mehr wissen möchte, damit er etwas wegen 'störung des hausfriedens' in der hand hat?

    ich will keine mietminderung, ich will nur ruhe, sprich auszug, ich habe den typen schon seit 10 jahren an der backe....

    und was ist mit den briefen? es waren keine drohbriefe, sondern nur aufforderungen und schilderungen der konsequenzen (ordnungsamt, polizei, tierschutz, vermieter)

    der anwalt meint, er hätte den mieter schon mal abgemahnt, aber ich glaube das nciht bzw. der hat vermutlich nicht seine post gelesen...

  • Hallo Sunbabe,

    der Anwalt kennt in aller Regel die Richter vor Ort und weiß, wie die ticken. Wenn der sagt, lass das mit den Briefen bitte bleiben, hat er vermutlich in einem vergangegen Fall schon die Erfahrung gemacht, dass so etwas negativ ausgelegt wurde.

    Die Medaille hat nämlich zwei Seiten. Auf der einen Seite gibt es Leute, die in einer Tour stören, auf der anderen Seite aber auch Querulanten, die ständig aus einer Mücke einen Elefanten machen. Der Anwalt will vermutlich verhindern, dass der Richter den Eindruck gewinnt, Du gehörst zur letzteren Sorte.

    Meiner Erfahrung nach sind Abmahnungen bei solchen Kandidaten vollkommen sinnlos. Der Gesetzgeber schreibt aber nunmal bei "normalen" Störungen eine Abmahnung vor, bevor gekündigt werden darf. Lediglich bei schwerwiegenden Vorfällen, wie z.B. die im Raum stehende versuchte Körperverletzung kann man auf so etwas u.U. verzichten.

    Also wie gesagt, je besser Du dem Anwalt und dem Vermieter zuarbeitest, desto höher Deine Chance, dass der Störenfried bald verschwindet.

    cu

    Guenni

  • ok, gut.

    [als querulantin würde ich mich nicht bezeichnen, vor allem mache ich nicht aus einer mücke einen elefanten. ich habe nämlich echt besseres zu tun und kann meine lebenszeit besser verwenden].

    natürlich will ich mit dem VM zusammenarbeiten, die anderen nachbarn auch, mich stört nur, dass diese typen irgendwie immer recht bekommen bzw. dass soviel rücksicht genommen wird. wäre ich der vermieter, wäre der schon länger raus trotz gesicherter miete vom amt...

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